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Rechnung 2020 genehmigt – Sachgeschäft an Urne überwiesen

8. April 2021
Die Gemeindeversammlung vom 7. April 2021 genehmigte die Rechnung 2020 und überwies das Sachgeschäft «Teilrevision des Baureglements, Art. 30» an die Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021. Gemeindepräsident Christian Marty informierte zudem über aktuelle Projekte, unter anderem über das Projekt «Unterführung SOB-Bahnübergang Hauptstrasse» und den Start der öffentlichen Auflage des Teilzonenplans Fritschweg am 9. April 2021.

Gemeindepräsident Christian Marty konnte 38 Bürgerinnen und Bürger sowie einige Gäste, unter ihnen den neuen Gemeindeschreiber Thomas Bollmann, zur Gemeindeversammlung in der MGH Riedmatt begrüssen.
In Abwesenheit von Säckelmeister Marco Steiner präsentierte Christian Marty die Rechnung 2020, welche bei Erträgen von 46.9 Mio. Franken und Aufwendungen von 46.3 Mio. Franken mit einem Ertragsüberschuss von 0.6 Mio. Franken schloss. Budgetiert worden war ein Aufwandüberschuss von 3.7 Mio. Franken. Beim Sachaufwand und beim Personalaufwand erreichte man fast Punktlandungen. Die Differenz ergab sich vorab durch höhere Steuereinnahmen bei den Natürlichen Personen sowie aus tieferen Abschreibungen. Die Nettoinvestitionen beliefen sich auf 7.4 Mio. Franken. Der Gemeindehaushalt ist weiterhin solide aufgestellt und mit einem Eigenkapital von 47.6 Mio. Franken auch für die anstehenden Investitionen gerüstet, wie auch Markus Bamert als Präsident der Rechnungsprüfungskommission bestätigte.
Die Rechnung 2020 wie auch die Nachkredite zur Laufenden Rechnung und zur Investitionsrechnung 2020 sowie zur Erfolgsrechnung 2021 gaben zu keinen Fragen Anlass und wurden einstimmig genehmigt.

Sachgeschäft an die Urne überwiesen
Gemeinderat Reiner Gfeller stellte das Sachgeschäft «Teilrevision des Baureglements, Art. 30» vor. Um Grundeigentümer von Privatgrundstücken bei Hochwasserschutzmassnahmen nicht zu benachteiligen, soll die Nutzung, welche auf den für den Hochwasserschutz oder Gewässerrenaturierungen benötigten Baulandflächen liegt, auf die Bauparzelle übertragen werden können. Die dafür nötige Anpassung von Artikel 30 des Baureglements war unbestritten und wurde von der Gemeindeversammlung an die Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 überwiesen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.wollerau.ch/teilrevisionbaureglement.
Gemeindepräsident Christian Marty informierte die Versammlungsteilnehmer über aktuelle Projekte.

Machbarkeitsprüfung einer Unterführung beim SOB-Bahnübergang Hauptstrasse
In den Spitzenstunden am Morgen und am Abend staut sich der Verkehr im Zentrum von Wollerau. Der Verkehrsfluss auf der Hauptstrasse wird zusätzlich durch die geschlossenen Schranken der SOB-Linie unterbrochen. Durch den bergseitigen Rückstau wird der Kreisel im Dorfzentrum blockiert, was den Verkehrsfluss zusätzlich beeinträchtigt. Das in Bezug auf die Hauptstrasse federführende Tiefbauamt des Kantons Schwyz hat in Absprache mit der Gemeinde Wollerau entschieden, die Machbarkeit einer niveaufreien Bahnquerung (Unterführung) für den motorisierten Verkehr vertieft zu prüfen. Eine erste Projektstudie liegt mittlerweile vor. Sie zeigt, dass eine Unterführung grundsätzlich möglich ist. Die direkt betroffenen Liegenschaftenbesitzer, Anrainer der Hauptstrasse im betroffenen Bereich, wurden im März 2021 über das Ergebnis der Studie orientiert. Das Projekt einer niveaufreien Bahnquerung ist in Absprache mit dem Kanton Schwyz in den kommunalen Richtplan aufgenommen worden.

Teilrevision Nutzungsplanung Fritschweg: Öffentliche Auflage vom 9. April bis 10. Mai 2021
Der Gemeinderat Wollerau hat vom 8. Januar bis 8. Februar 2021 die Teilrevision der Nutzungsplanung Fritschweg für das Mitwirkungsverfahren aufgelegt. Während der Mitwirkungsfrist konnten alle Interessierten beim Gemeinderat Wollerau schriftlich Stellung nehmen. Im öffentlichen Mitwirkungsverfahren ist eine Eingabe erfolgt. Die Eingabe wurde behandelt und schriftlich verdankt. Der Gemeinderat hat mittlerweile die Unterlagen zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet. Diese wird von morgen Freitag, 9. April 2021, bis Montag, 10. Mai 2021, dauern. Während diesen 30 Tagen liegen die Unterlagen auf der Abteilung Hochbau der Gemeindeverwaltung Wollerau zur öffentlichen Einsicht auf oder können unter https://www.wollerau.ch/teilrevisionnutzung eingesehen werden. Zur Einsprache ist gemäss § 25 Abs. 3 PBG jedermann berechtigt. Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist mit dem Vermerk «Teilrevision Nutzungsplanung Fritschweg» schriftlich an den Gemeinderat Wollerau, Hauptstrasse 15, 8832 Wollerau, zu richten. Die Einsprache muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten und bis spätestens am
10. Mai 2021 eingehen.

Dorf- und Bildungszentrum Wollerau – Beschwerde vor Verwaltungsgericht
Der Gemeinderat Wollerau hat im Dezember 2019 auf der Basis des kantonalen Gesamtentscheides des Amtes für Raumentwicklung die Baubewilligung für das Dorf- und Bildungszentrum Wollerau (DBZW) erteilt. Gegen die Baubewilligung wurde Beschwerde erhoben. Der Regierungsrat hat im Januar 2021 die Beschwerde vollumfänglich abgewiesen. Der Entscheid des Regierungsrates wurde jedoch ans Verwaltungsgericht weitergezogen. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts steht aus.
Von Seiten der FDP Wollerau wurde Anfang April 2021 die Forderung an den Gemeinderat gerichtet, den regierungsrätlichen Entscheid zu publizieren. Eine Publikation kann der Gemeinderat nicht vornehmen, da der Entscheid hierzu beim Regierungsrat liegt. Der Gemeinderat will dies auch nicht, weil die Erteilung der Baubewilligung weiterhin bestritten ist und wir uns in einem laufenden Verfahren befinden. Nach Rücksprache mit dem Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragten der Kantone Schwyz, Obwalden und Nidwalden hat er sich aber entschieden, eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte zu publizieren. Diese ist unter www.wollerau.ch/dbzw zu finden.

Freizeitpark Erlenmoos: Pumptrack infolge Sanierungsarbeiten vom 12. bis 23. April gesperrt
Damit der allseits beliebte Pumptrack im Freizeitpark Erlenmoos rechtzeitig zum Start der Frühlingsferien 2021 in einem tadellosen Zustand ist, werden vom Montag, 12. April, bis Freitag, 23. April 2021, Sanierungs- und Unterhaltsarbeiten ausgeführt. Wir bitten die Besucher um Verständnis.

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