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Investitionsbeitrag an Planungskosten Neubau Alterszentrum Turm-Matt

Die Gemeinde Wollerau ist verpflichtet, stationäre Pflegeleistungen zugunsten der pflegebedürftigen Einwohnerinnen und Einwohner zu erbringen. Sie kann diesen Auftrag selbst erfüllen oder mittels Leistungsvereinbarung an Dritte delegieren. Der künftige Bedarf an Pflegeplätzen pro Gemeinde wird vom Kanton errechnet; die Gemeinden sind angehalten, diese Anzahl Plätze zur Verfügung zu stellen. Für die Gemeinde Wollerau werden die gesetzlich vorgegebenen stationären Pflegeleistungen – geregelt durch die bestehende Leistungsvereinbarung– durch die gemeinnützig tätige Stiftung Alterszentrum Turm-Matt (Stiftung AZTM) erbracht, deren Stifterin die Gemeinde ist. Basierend auf diesem Auftrag stellt die Stiftung AZTM derzeit 46 Pflegeplätze in 41 Zimmern zur Verfügung. Darüber hinaus sind eine schwankende Zahl von Einwohnerinnen und Einwohnern aus Wollerau in Heimen der Umgebung untergebracht. Für sie alle leistet die Gemeinde den gesetzlich vorgegebenen, stufenabhängigen Pflegekostenbeitrag.

Die derzeitige Infrastruktur des Alterszentrums Turm-Matt stammt in ihren Grundzügen aus dem Jahr 1985 und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Damals als Altersheim konzipiert, ist das Haus nicht auf die zunehmend pflegeintensiveren Bewohnerinnen und Bewohner und Menschen mit kognitiven Einschränkungen ausgerichtet. Zudem deckt das Angebot der Stiftung AZTM nur einen Teil der heute nachgefragten Wohnformen für das Alter ab. Beides – eine zeitgemässe Infrastruktur sowie ein in Bezug auf Qualität und Quantität auf die kommenden Jahre ausgerichtetes und hinsichtlich der Wohnformen vielseitiges Angebot – soll im Rahmen eines geplanten Neubaus ermöglicht werden.

Der geplante Neubau wurde im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens ermittelt und in der Folge überprüft (Baurecht, Marktsituation, Tragbarkeit und Finanzierung) und optimiert. In zwei unterirdisch verbundenen Gebäudekörpern sollen 48 Pflegeplätze (verteilt auf zwei klassische Pflegeabteilungen mit je 24 Einzelzimmern) 16 Pflegestudios sowie 12 Wohnstudios (je nach Lebenssituation als kleine Wohneinheit für 1 bis 2 Personen; je nach künftigem Bedarf auch zu Pflegestudios umnutzbar) entstehen. Überdies sollen sollen
16 altersgerechte 2½–3½-Zimmerwohnungen vornehmlich für Menschen ohne oder mit nur wenig Pflegebedarf erstellt werden. In diesen Einheiten können die Bewohner dank des nahegelegenen Angebots des Pflegezentrums autonom wohnen. Zusammen mit den Alterswohnungen des Bächliparks ergibt sich ein abgerundetes Angebot für das Wohnen im Alter in Wollerau. Dieses Gesamtangebot stimmt mit der Altersstrategie der Gemeinde Wollerau überein.

Die Gesamtinvestitionen, inklusive Abbruch-, Umzugs-, Planungs- und Baukosten des Neubaus sowie
bauherrenseitige Kosten und Betriebsausstattung, betragen nach aktueller Kostenschätzung (+/- 20%) rund Fr. 38 Mio. Aufgrund der kantonalen Regelung bezüglich Finanzierung von Pflegeheimen will sich der Gemeinderat mit einem Investitionsbeitrag von maximal Fr. 5 Mio. beteiligen. Der Kanton erwartet einen «angemessenen finanziellen Beitrag» der Gemeinde, womit in der Regel ein Anteil von 20% an die anrechenbaren Kosten des Pflegebereichs gemeint ist. Die maximal anrechenbaren Kosten pro Pflegeplatz werden mit Fr. 350'000.00 beziffert. Diese Subventionen sollen dazu beitragen, dass die späteren Betriebskosten und die Investitionen für die Stiftung AZTM finanzierbar sind. Auch sollen die Leistungen zu angemessenen Tarifen – in ausreichender Zahl auch für Menschen mit AHV-Zusatzleistungen (Ergänzungsleistungen) – angeboten werden können.

In einem ersten Schritt soll das Projekt bis zur Bewilligungsreife weiterentwickelt werden. Hierfür werden Planungskosten im Umfang von rund Fr. 1 Mio. ausgelöst. Nachdem die Stiftung AZTM den Projektwettbewerb und Projektüberarbeitungen finanziert hat, soll sich die Gemeinde Wollerau im Rahmen des Finanzierungskonzepts mit einem Investitionsbeitrag an die Planungskosten von Fr. 400'000.00 beteiligen. Dieser Betrag wiederum würde dem geplanten gesamten Investitionsbeitrag der Gemeinde angerechnet. Der Investitionsbeitrag an die Baukosten bedarf der Zustimmung der Stimmbürger im Rahmen einer weiteren Sachvorlage, welche voraussichtlich in der zweite Jahreshälfte 2022 vorgelegt wird.

Der Gemeinderat beantragt bei den Stimmberechtigten einen Investitionsbeitrag von Fr. 400'000.00 zur Mitfinanzierung der Planungskosten von rund Fr. 1 Mio. für das neue Alters- und Pflegezentrum der Stiftung AZTM.

Sicherstellung der Altersversorgung in Wollerau
Gesetzliche Vorgaben, Auftrag / Aufgabe der Gemeinde
Gemäss § 9 des kantonalen Gesetzes über Soziale Einrichtungen (SEG) planen, errichten und betreiben die Gemeinden die für Betagte und Pflegebedürftige erforderlichen Einrichtungen. Massgebend sind die kantonalen Bedarfsrichtwerte. Die Gemeinde ist demnach gesetzlich einzig für die Alterspflege nach Art. 39 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG), nicht aber für das Alterswohnen unmittelbar zuständig.

§ 6 und § 7 SEG sehen vor, dass die Gemeinden die ihnen per Gesetz übertragene Aufgabe der Pflegeversorgung gemeinsam mit anderen Gemeinden erbringen oder durch Dritte – andere Gemeinwesen, Organisationen oder Private – erbringen lassen können, wobei gilt, dass in letzterem Fall eine Leistungsvereinbarung abzuschliessen ist.

Auf der Basis der Leistungsvereinbarung von 2009 erfüllt die Stiftung AZTM diesen Auftrag. Sie bietet derzeit 46 Pflegeplätze plus ein Zimmer mit Tages- und Nachtstruktur sowie die Alterswohnungen des Bächliparks an. Im Zuge der Neubauplanung wurde die Rollenteilung zwischen der Gemeinde und der Stiftung AZTM bestätigt und bestärkt: die Gemeinde wird die stationären Pflegeleistungen im Rahmen einer 2021 zu erneuernden Leistungsvereinbarung weiterhin durch die Stiftung AZTM verrichten lassen. Umgekehrt ist die Stiftung AZTM eigenständig und vollumfänglich für die Bereitstellung der entsprechenden Leistungen und der dafür notwendigen Infrastrukturverantwortlich. Für das nachfolgend beschriebene Neubauprojekt ist die Stiftung AZTM Bauherrin.

Kantonale Bedarfsplanung Langzeitpflege 2019–2040
Gemäss § 10 der Verordnung über Betreuungseinrichtungen (BetreuVO) plant das Departement des Innern den Bedarf stationärer Angebote für Pflegebedürftige (Pflegeheime). Es berücksichtigt dabei die kommunalen und regionalen Bedürfnisse und Interessen.

Ende 2018 veröffentlichte der Kanton Schwyz die neue Bedarfsplanung Langzeitpflege 2019–2040. Mit dieser will der Kanton die Entwicklung hin zu einer verstärkten ambulanten Versorgung fördern. Dabei berücksichtigt er insbesondere auch die Veränderung der Bedürfnisse der Betroffenen (zum Beispiel so lange wie möglich ein selbständiges Leben in den eigenen vier Wänden zu führen).

Die Bedarfsplanung definiert neu eine Untergrenze sowie eine maximale Obergrenze von stationären
Pflegebetten in den Regionen und in den Gemeinden. Die Obergrenze ist als Maximalzahl zu betrachten, die nicht überschritten werden darf. Die Untergrenze dient als Richtlinie, ab wann die Schaffung neuer Pflegeplätze für die Sicherstellung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung in Betracht gezogen werden sollte. Die Untergrenze geht auch davon aus, dass der Trend der Verschiebung in den ambulanten Bereich noch zunehmen wird.

Die neue Bedarfsplanung schafft grundlegend neue Voraussetzungen, welche einen grossen Einfluss auf die weitere Planung von Neubauten und/oder Erweiterungen bestehender Heime haben. So war es richtigerweise angezeigt, das ursprünglich geplante Neubauprojekt des Alterszentrums Turm-Matt zu stoppen und einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen. Damit soll sichergestellt werden, dass das Vorhaben den neuen Vorgaben des Kantons, aber auch der allgemeinen Entwicklung der Bedürfnisse der älteren Bevölkerung Rechnung trägt. Im Rahmen dieser Überprüfung wurde die Gelegenheit genutzt, weitere Grundlagen einer Prüfung zu unterziehen. Gemeinderat und Stiftungsrat haben deshalb beschlossen, eine gemeinsame Arbeitsgruppe einzusetzen, um die anstehenden Aufgaben anzugehen.

Versorgungsstrategie der Gemeinde
Für die Erarbeitung der «Versorgungsstrategie Wohnen im Alter und Pflege der Gemeinde Wollerau bezüglich Stiftung AZTM», durch den Gemeinderat am 16. November 2020 genehmigt, wurden das Angebot im Bereich Gesundheitsversorgung in der Gemeinde Wollerau durch externe Spezialisten analysiert sowie der Bedarf wie das künftige Angebot erhoben. Dies betrifft nicht nur die Stiftung AZTM, sondern auch die verschiedenen anderen Anbieter, mit welchen beispielsweise auch Leistungsvereinbarungen bestehen.

Die Versorgungsstrategie legt die Eckwerte fest, welche auch in eine neue Leistungsvereinbarung mit der Stiftung AZTM einfliessen sollen. Die Gemeinde Wollerau geht davon aus, dass die Stiftung AZTM die in der kantonalen Pflegeheimplanung nachgewiesenen Pflegeplätze bereitstellt. Basierend auf diesen Grundlagen soll bis Ende 2021 eine neue Leistungsvereinbarung ausgearbeitet und unterzeichnet werden.

Moderne Wohnformen für das Alter
Zeitgemässe Versorgungsmodelle müssen dem Umstand Rechnung tragen, dass die künftigen Generationen neue Wohnbedürfnisse haben. Die Grenze zwischen ambulant und stationär wird sich immer mehr auflösen. Curaviva Schweiz – der Zentralverband der Schweizer Alters- und Behinderteninstitutionen – hat im Mai 2016 ihr «Wohn- und Pflegemodell 2030» vorgestellt, welches diese Entwicklung aufnimmt und den Weg aufzeigt, welchen die Alters- und Pflegeinstitutionen nicht zuletzt auch aus wirtschaftlichen Gründen gehen sollten. Während die spezialisierten Pflegeangebote im Bereich Demenz oder Palliative Care auch in Zukunft mehrheitlich stationär funktionieren, wandeln sich die Altersinstitutionen zu Gesundheitszentren, die ihre Dienstleistungen dezentral in alters- bzw. behindertengerechten Wohneinheiten (im AZTM mit «Pflegestudios») anbieten. Dieses Modell wird die heutige Situation verändern, das Angebot verbreitern und letztendlich die Angehörigen besser entlasten.

Markt- und Angebotsstrategie der Stiftung AZTM
Die Stiftung AZTM hat im Rahmen der Projektoptimierung eine Markt- und Angebotsstrategie entwickelt und das künftige Angebot sowie die Bereitstellung verschiedener Wohnformen und ergänzender Dienstleistungen geschärft. Sie folgt dabei dem Ansatz der integrierten Versorgung mit Angeboten entlang der Versorgungskette und bestätigt den bereits eingeschlagenen Weg: von der gesetzlichen Pflegeversorgung als Pflichtangebot über Pflegestudios, betreute Alterswohnungen bis hin zu den autonomen Alterswohnungen des Bächliparks können verschiedene Lebenssituationen von Wollerauerinnen und Wollerauern optimal abgedeckt werden. Auf luxuriöse Nischenangebote oder hochspezialisierte Pflege wird dabei bewusst verzichtet. Der Fokus liegt klar auf der Grundversorgung.

Damit entspricht das künftige Angebot der Stiftung AZTM den Erwartungen der Gemeinde, wie sie in der Versorgungsstrategie des Gemeinderats festgehalten ist.

Das Projekt - Planungsgeschichte
Historie Alterszentrum AZTM

1974 wurde mit dem Zweck, «älteren Leuten von Wollerau und Umgebung einfache, gesunde, moderne und preisgünstige Wohnungen zu verschaffen», die Genossenschaft Alterswohnungen Turm-Matt (GAT) gegründet. Diese errichtete auf der gemeindeeigenen Parzelle mit der Katasternummer 128 im Baurecht 38 altersgerechte Wohnungen.

1982 wurde mit der Zustimmung der Stimmbevölkerung der Gemeinde Wollerau eine Stiftung zum Bau und Betrieb eines Alters- und Pflegeheimes in Wollerau gegründet. Die Stiftung AZTM übernahm die Aufgabe, im neu zu erstellenden Alters- und Pflegeheim in erster Linie betagte und pflegebedürftige Mitbürger aufzunehmen und zu betreuen. Bei ausreichender Bettenkapazität soll auch Betagten und Pflegebedürftigen aus der näheren Umgebung die Aufnahme gewährt werden. 1985 konnte auf der ebenfalls im Eigentum der Gemeinde befindlichen Nachbarparzelle zu den genossenschaftlichen Alterswohnungen (Katasternummer 1396) das heutige Alters- und Pflegeheim AZTM im Baurecht erstellt und in Betrieb genommen werden.

Gesellschaftliche Entwicklungen und das Alter des Wohnhauses stellten die GAT mit der Zeit vor immer grössere Herausforderungen. Bei der aus den 1970er-Jahren stammenden Infrastruktur zeigte sich immer mehr hoher Anpassungs- und Investitionsbedarf. Die Vermietung der vorwiegend kleinen Wohnungen – zu zwei Dritteln 1-Zimmerwohnungen – erwies sich als zunehmend kompliziert, da die Nachfrage nach 2-Zimmerwohnungen aufgrund veränderter Lebensgewohnheiten stetig stieg.

Um Kompetenzen zu bündeln, entschloss sich die GAT, 2012 das Baurecht auf die Stiftung AZTM zu übertragen. Mit der Übernahme erlangte die Stiftung AZTM die nötige Planungssicherheit, auf dem Areal AZTM im Hinblick auf die notwendigen Neubauten ein mehrstufiges Gesamtkonzept unter Berücksichtigung zukünftiger Bedarfsentwicklungen im Bereich stationärer Pflege und Wohnen im Alter erarbeiten zu können.

Alterswohnen mit Dienstleistungen im Bächlipark
Mit der Urnenabstimmung vom 3.März 2013 bejahte das Stimmvolk den Bau der Liegenschaft Bächlipark zur Bereitstellung von neuen Alterswohnungen sowie die Gewährung des Baurechtes an die Stiftung AZTM. Diese Zustimmung stellte die Voraussetzung und Grundlage für das vorliegende Bauvorhaben dar. Mit der Fertigstellung und dem Bezug der Wohnungen Ende 2017 wurde der notwendige Spielraum für einen Neubau auf dem Areal der Stiftung AZTM geschaffen.

Machbarkeitsstudie Bauvorhaben
Um das weitere Vorgehen im Projekt «Pflege- und Wohnzentrum AZTM» zu definieren, erarbeitete die
Stiftung AZTM in Zusammenarbeit mit der Firma Helbling Beratung + Bauplanung AG eine Machbarkeitsstudie. Diese basierte auf der damals gültigen Bedarfsplanung des Kantons Schwyz. In einem ersten Schritt wurde ein Betriebskonzept sowie ein Richtraumprogramm entwickelt. Im Weiteren wurden die Bestandesgebäude auf ihre Wirtschaftlichkeit untersucht und eine ökonomische Analyse verschiedener Bebauungs-varianten inklusive der Option einer Bestandessanierung mit Erweiterung durchgeführt. Komplexe baurechtliche Umstände erforderten eine vertiefte Untersuchung der baulichen Rahmenbedingungen für die beiden Grundstücke und die Ermittlung des im Rahmen des Variantenstudiums definierten Bebauungspotentials. Als Fazit der Machbarkeitsstudie wurde entschieden, dass ein etappenweiser Abbruch und Neubau beider Liegenschaften eine langfristige Wertschöpfung ermöglicht und nur so der künftige Bedarf an Pflegeplätzen und Alterswohnungen sinnvoll abgedeckt werden kann.

Studienauftrag
Mit der Ausschreibung eines Studienauftrages im Jahr 2017 sollte ein bedarfsgerechtes, funktionales und städtebaulich ansprechendes Architekturprojekt für den Ersatzneubau des Pflege- und Wohnzentrums AZTM ermittelt werden. Der öffentlich ausgeschriebene Studienauftrag wurde mit Präqualifikation in einem nicht anonymen, selektiven Verfahren durchgeführt. Aufgrund der Präqualifikation wurden sechs Projekte zur weiteren Bearbeitung ausgewählt, vier Projekte unterschiedlicher Verfasser wurden schliesslich eingereicht und präsentiert. Die eingereichten Beiträge wurden in Bezug auf die Anforderungen aus dem Studienauftragsprogramm überprüft. Zur Kostenplanung wurde ein Expertenbericht zu jedem der vier Projekte verfasst. Aufgrund der Ergebnisse aus der Vorprüfung, einem detaillierten Projektvergleich und einer Projektpräsentation durch die Verfasser wurde einstimmig das Projekt von BGM Architekten GmbH als
Siegerprojekt gekürt und 2018 erstmals der Öffentlichkeit präsentiert.

Markt- und Angebotsstrategie und Tragbarkeitsberechnung Stiftung
Um sicherzustellen, dass mit einem Neubau auch der zukünftige Betrieb finanziell tragbar ist, erarbeitete die Stiftung AZTM im Jahr 2020 in einem ersten Schritt eine Markt- und Angebotsstrategie. Mit dieser Strategie soll sich das Angebot und der darauf ausgerichtete Neubau für die nächsten Jahrzehnte auch betriebswirtschaftlich rechnen und Wollerau für das Alter und die Gesundheitsversorgung das richtige Angebot bieten. Weiter wurde eine Tragbarkeitsberechnung erstellt, eine Due Diligence der Machbarkeitsstudie sowie eine Kostenüberprüfung des Bauvorhabens der Stiftung AZTM durchgeführt. Parallel dazu wurden verschiedene Finanzierungsmodelle durchgespielt und bewertet.

Projektbeschreibung
Mit dem geplanten Neubau erhält die Stiftung AZTM die Grundlage, sich auf die neuen Rahmenbedingungen auszurichten. Die neue Infrastruktur soll zeitgemäss und zweckmässig sein und den unterschiedlichen Ansprüchen für ein würdevolles Leben und Wohnen im Alter mit medizinischer Versorgung gerecht werden.

Das Konzept der neuen Überbauung umfasst zwei Gebäude, die unterirdisch miteinander verbunden sind.
 

Abbildung 1: Neubauprojekt Stiftung AZTM, Pflegekomplex (grün) und Wohnhaus (blau), Stand Mai 2021.

Der Gebäudekomplex 1 vereint zwei klassische Pflegeabteilungen mit je 24 Einzelzimmern auf einer Etage. Auf dem zweiten Stock ist es zudem möglich, Personen mit Demenz zu betreuen. Geplant ist keine eigentliche Demenzabteilung, die speziellen Bedürfnisse sollen jedoch mit einem gesicherten Aussenbereich und mit adäquater permanenter Betreuung und Pflege abgedeckt werden. Auf der dritten Etage sind 16 Pflegestudios geplant für Personen, die noch mobil sind, jedoch Pflege und Betreuung in einzelnen Bereichen benötigen oder ihren Alltag nicht mehr vollumfassend eigenständig gestalten können oder wollen. Das Pflegefachpersonal gewährleistet die Pflege rund um die Uhr.

Der Gebäudekomplex 2 umfasst 12 Wohnstudios sowie 16 altersgerechte 2½–3½-Zimmerwohnungen mit einer eigenen kleinen Küche und Balkon, einem Gemeinschaftsraum, Pflegeinfrastruktur und medizinischen Räumen zur Vermietung. Die altersgerechten Wohnungen sind für Personen gedacht, die noch selbständig wohnen können, bei Bedarf jedoch auch das Serviceangebot des AZTM nutzen können.

Die Gartenanlage, kombiniert mit Gartenkaffee und einem geschützten Aussenbereich, ist ein aktiver und passiver Erholungs- und Lebensraum für alle. Ergänzt wird das Angebot mit einem öffentlich zugänglichen Restaurant sowie Nutzräumen für weitere Angebote, beispielsweise Physiotherapie, Coiffeur, Podologie und einem Raum der Stille / Andachtsraum.

Die Erstellung der Bauten wird in zwei Etappen erfolgen. In einer ersten Bauphase wird auf dem Areal der heutigen Alterswohnungen GAT der Gebäudekomplex 1 mit 48 Pflegeplätzen und 16 Pflegestudios erstellt. In die erste Bauphase sind ebenfalls alle notwendigen Infrastruktureinheiten wie Heizung-Lüftung-Klima, Produktionsküche, Cafeteria und Speisesaal, Administration, Physiotherapie etc. integriert, damit ein autonomer Betrieb sichergestellt ist. In einer zweiten Bauetappe wird auf dem Gelände des heute bestehenden Alterszentrums ein Gebäude mit 12 Wohnstudios und 16 altersgerechten Wohnungen gebaut.

Finanzierung
Kantonale Pflegefinanzierung

§ 19–23 des Gesetzes über soziale Einrichtungen (SEG) definiert die Finanzierung von Einrichtungen für die stationäre Pflege (Pflegeheime). Es folgt dem Grundsatz, wonach das zuständige Gemeinwesen für die Kosten der Angebote aufzukommen hat, wobei sich die Bewohnerinnen und Bewohner angemessen an der Nutzung zu beteiligen haben.

Der Kanton fördert den Neubau von Alters- und Pflegeheimen durch die Gewährung von Beiträgen an die Gemeinde sowie an private gemeinnützige Einrichtungen, wie sie die Stiftung AZTM gemäss Stiftungsurkunde ist. Kantonsbeiträge – maximal 20% der anrechenbaren Baukosten – werden nur gewährt, wenn das Bauvorhaben einem kommunalen Bedürfnis entspricht und sich die Standortgemeinde an den Baukosten angemessen beteiligt.

Die quantitative Grundvoraussetzung ist beim Neubauprojekt der Stiftung AZTM gegeben. Dies hat die Rückmeldung des Departements des Innern vom Mai 2021 auf die Projektanmeldung beim Kanton bestätigt. Die Stiftung plant im Gebäudekomplex 1 64 Pflegeeinheiten (davon 16 Pflegestudios); dies entspricht dem vom Kanton Schwyz errechneten Pflegeplatzbedarf im Jahr 2035. Auf dieser Anzahl Pflegeplätze errechnen sich die Kantonsbeiträge.

Mit den zusätzlichen flexiblen 12 Wohnstudios – vorbereitet und umrüstbar zu Pflegestudios – ist in Gebäudekomplex 2 ein zukünftig erwarteter Pflegebedarf abdeckbar, sofern sich die prognostizierten Zahlen gemäss kantonaler Bedarfsplanung nach dem Jahr 2035 tatsächlich bestätigen. Insgesamt ist damit der gemäss der aktuellen Bedarfsplanung 2019–2040 errechnete Bedarf von 76 Pflegeplätzen abgedeckt.

Die Kantonsbeiträge verstehen sich als subsidiäre Finanzierung, also dem Investitionsbeitrag der Gemeinde nachgelagert.

Finanzbedarf
Im Vordergrund der Finanzierung des neuen Pflege- und Wohnzentrums steht die Wahrung eines ausreichenden Bestandes an Pflegebetten und altersgerechten Wohnungen.

Die Stiftung AZTM ist jedoch nicht in der Lage, dieses Projekt eigenständig zu realisieren. Nach § 7 der Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Wollerau und der Stiftung gewährt die Gemeinde auf begründeten Antrag hin Investitionsbeiträge an ausserordentliche Anschaffungen und Renovationen, vorbehältlich der Zustimmung durch die Stimmberechtigten.

Die bisherigen Kosten für die Projektentwicklung, namentlich die Durchführung des Studienauftrags und der Projektüberarbeitung, wurden von der Stiftung AZTM finanziert. Im Rahmen des Budgets 2021 beteiligt sich die Gemeinde mit einem Betrag von Fr. 112'000.00 an der Projektoptimierung und an der Erstellung einer Kostenschätzung.

Zur Ausarbeitung eines bewilligungsfähigen Bauprojekts wird dem Stimmbürger ein Investitionsbeitrag von Fr. 400'000.00 an die Planungskosten der Stiftung AZTM beantragt. Dies entspricht rund 40% der Gesamtkosten für die Phase 3 «Projektierung und Planung» (siehe nachfolgende Tabelle). Die restlichen Kosten trägt die Stiftung. Die Aufteilung der Planungskosten lässt sich summarisch wie folgt darstellen:

Planungsphasen

Planungskosten

Anteil

Gemeinde

Anteil

Stiftung AZTM

Phase 1: Strategische Planung

Bereits geleistet

Fr.            0.00

ca. Fr. 300'000.00

Phase 2: Vorstudien
(inkl. Studienauftrag)

Bereits geleistet

Fr. 112'000.00

 

Phase 3: Projektierung und Planung

ca. Fr. 1’000'000.00

Fr. 400'000.00

ca. Fr. 600'000.00

Tabelle 1: Planungsphasen

Aufgrund der kantonalen Regelung bezüglich Finanzierung von Pflegeheimen will sich der Gemeinderat am Bauprojekt beteiligen. Der Kanton erwartet einen «angemessenen finanziellen Beitrag» der Gemeinde, womit in der Regel ein Anteil von 20% an die anrechenbaren Kosten des Pflegebereichs gemeint ist. Die maximal anrechenbaren Kosten pro Pflegeplatz werden mit Fr. 350'000.00 beziffert (Verordnung über Betreuungseinrichtungen BetreuVO, 2009). Auf der Grundlage der oben ausgewiesenen 64 Pflegeeinheiten beträgt der Gemeindebeitrag am Bauprojekt rund Fr. 4,5 Mio. Zusammen mit dem Investitionsbeitrag von Fr. 400'000.00 aus dem vorliegenden Antrag und den bereits geleisteten Beiträgen im Rahmen des Budgets 2021 wird der gesamte Investitionsbeitrag der Gemeinde max. Fr. 5 Mio. betragen.

Der Investitionsbeitrag an die Baukosten wird nach Fertigstellung des Gebäudekomplexes 1 fällig und wird im Finanzplan der Gemeinde für das Jahr 2025 eingestellt. Die Beteiligung von Fr. 4,5 Mio. an den Baukosten ist von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern im Rahmen einer weiteren Sachvorlage voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2022 zu genehmigen.

Die Gesamtinvestitionskosten wurden auf Basis des Studienauftragsprojektes ermittelt. Kostenschätzungen in dieser Phase erfüllen üblicherweise eine Genauigkeit von +/- 20%. Der gesamte Finanzbedarf (Anlagekosten inkl. Abbruch-, Umzugs-, Planungs- und Baukosten des Neubaus sowie bauherrenseitige Kosten und Betriebsausstattung) beträgt nach aktueller Kostenschätzung (+/- 20%) rund Fr. 38 Mio. Eine durch externe Fachpersonen erstellte Tragbarkeitsrechnung hat bestätigt, dass sich die derzeit errechneten Investitionskosten unter Berücksichtigung der kantonalen Regelung über die Finanzierung von Pflegeleistungen (§ 19a SEG) wirtschaftlich tragen lassen.

Der Gemeinderat kann sich vorstellen, im Rahmen der Finanzierung der Projekt- und Bauphase zusätzlich eine Bürgschaft zu leisten oder ein Darlehen zu gewähren.

Fragen und Antworten
Mit dem Investitionsbeitrag an die Planungskosten leisten die Stimmbürger einen wesentlichen Beitrag zur Bereitstellung einer professionellen Pflegeversorgung sowie einer zeitgemässen und nachhaltigen Alterswohnsituation in Wollerau und damit zu einer entscheidenden Standortqualität für Menschen aller Generationen in der Gemeinde.

Die Zustimmung an der Urne basiert auf einem guten Verständnis der Sachvorlage. Folgende Fragen und Antworten sind deshalb von zentraler Bedeutung für das Verständnis.

Frage: Bedeutet das Ja zum Investitionsbeitrag an die Planungskosten ein Präjudiz für den Gemeindebeitrag an die Baukosten?
Antwort: Nein. Die Regelung der kantonalen Pflegeheimfinanzierung sieht aber einen Investitionsbeitrag der Gemeinde vor, und der Gemeinderat beabsichtigt, sich in diesem Rahmen zu beteiligen. Eine entsprechende separate Vorlage wird den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2022 vorgelegt. Der jetzige Investitionsbeitrag an die Planungskosten wird dem gesamten Investitionsbeitrag der Gemeinde angerechnet.

Frage: Was passiert mit dem Investitionsbeitrag, wenn das Projekt nicht realisiert werden kann?
Antwort: Bei einem Projektabbruch nach Erarbeitung des bewilligungsfähigen Projekts wäre der Beitrag – wie bei anderen Projekten auch – verloren.

Frage: Was passiert, wenn die Planung teurer wird als vorgesehen?
Antwort: Das Investitionsbeitrag der Gemeinde an die Planungskosten ist maximal zu verstehen; allfällig übersteigende Kosten müssten durch die Stiftung AZTM getragen werden.

Frage: Weshalb realisiert die Gemeinde nicht das gesamte Projekt und vermietet es der Stiftung AZTM?
Antwort: Die Rollenteilung zwischen Gemeinde und Stiftung AZTM sieht klar vor, dass die Stiftung AZTM Bauherrin ist und die Infrastruktur bereitstellen soll. Als langjährige Betreiberin hat die Stiftung AZTM die entsprechende Erfahrung. Die Gemeinde will sich auf ihre Rolle als Auftraggeberin für Pflegedienstleistungen (mittels Leistungsvereinbarung) konzentrieren, wie dies im Pflegefinanzierungsgesetz vorgesehen ist.

Frage: Ist die Gemeinde in die Projektentwicklung involviert? Wie kontrolliert die Gemeinde die Wirkung des Gemeindebeitrags?
Antwort: Die Gemeinde und die Stiftung AZTM koordinieren die derzeit laufenden Projektoptimierungen im Rahmen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe. Bei der Projektplanung und -realisierung nimmt die Gemeinde ihre Aufgabe als Bewilligungsbehörde wahr. Die Anforderungen und Interessen der Gemeinde sowie die Kontrollaufgaben gegenüber der Stiftung AZTM werden in der Leistungsvereinbarung geregelt.

Frage: Was passiert, wenn der vorliegende Antrag abgelehnt wird?
Antwort: Nachdem die Stiftung AZTM bereits den Studienauftrag finanziert hat, müsste sie zuerst die Gesamtfinanzierung neu regeln. Das wäre ein längerer Prozess, und die baldige Realisierung wäre gefährdet.

Antrag
Dem Investitionsbeitrag von Fr. 400'000.00 der Gemeinde Wollerau an die Planungskosten der Stiftung Alterszentrum Turm-Matt zur Ausarbeitung eines bewilligungsfähigen Bauprojekts sei zuzustimmen.

Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug beauftragt.

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