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FAQ

Andere

Eine Aufstellung der Sirenentöne können Sie unter Alarmierung der Bevölkerung einsehen und downloaden.

Bildung

Grundsätzlich gibt es in der Schweiz Beiträge in der Form von Stipendien oder Darlehen. In jedem Kanton existiert eine Stipendienstelle. Weitere Informationen zu Stipendien im Kanton Schwyz finden Sie hier. Die Stipendienstelle kann Ihnen auch Auskunft geben über weitere Möglichkeiten der Studienfinanzierung (zum Beispiel privatrechtliche Stiftungen und Fonds).

Wenn die Weiterbildung vom Arbeitgebenden gewünscht wird oder sie für ihn von grossem Nutzen ist, kann es sein, dass er einen Beitrag an die Ausbildungskosten bezahlt. Dies muss vorher mit ihm besprochen werden.

Für Jugendliche, die keine Lehrstelle gefunden haben, gibt es Übergangslösungen, so genannte Brückenangebote, wie zum Beispiel das Berufsvorbereitungsjahr, die Vorlehre oder Integrationskurse. Erkundigen Sie sich bei der Lehrperson oder beim Berufsinformationszentrum (BIZ) in Pfäffikon SZ, was für Angebote es in der Umgebung gibt.
Unter berufsberatung.ch gibt es ein Verzeichnis der offenen Lehrstellen. Weitere Informationen über Ausbildungen können auch beim BIZ Pfäffikon SZ gefunden werden. Diese Stelle vermittelt auch Brückenangebote für Jugendliche.

Für Ausländer/Innen

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die ordentliche Einbürgerung, dürfen Sie sich gerne für einen Termin bei der Abteilung Gesellschaft melden. Die Gesuchunterlagen erhalten Sie in einem ersten Gespräch.

Kümmern Sie sich schon frühzeitig darum, einen Schweizer Führerschein zu erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie beim Verkehrsamt des Kantons Schwyz.
In der Schweiz ist das Doppelbürgerrecht ohne jede Einschränkung erlaubt. Die Frage, ob Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nach der Einbürgerung beibehalten können, richtet sich somit einzig und allein nach dem Recht desjenigen Staats, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Detaillierte Auskünfte erteilen die zuständigen Behörden des anderen Staats, in der Schweiz somit die Botschaften oder Konsulate.
Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger haben in der Schweiz eine ganze Reihe von Möglichkeiten, um die Politik in ihrer Gemeinde, ihrem Kanton und der Schweiz aktiv mitzugestalten.
Wer während seines Aufenthalts in der Schweiz arbeitet oder sich länger als drei Monate hier aufhält, benötigt eine Aufenthaltsbewilligung. Diese wird von den kantonalen Migrationsämtern erteilt. Im Kanton Schwyz ist das Amt für Migration zuständig für die Aufenthaltsbewilligungen und Niederlassungsbewilligungen. Für Migrantinnen und Migranten aus Staaten der Europäischen Union und der Freihandelsassoziation gelten andere Aufenthaltsbewilligungen als für Menschen, die aus anderen Staaten stammen.
Integration bedeutet die Herstellung von Chancengleichheit und Teilnahme für die gesamte Bevölkerung: Migrantinnen und Migranten sollen dieselben Chancen haben, am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sozialen Leben in der Schweiz teilhaben zu können. Integration ist ein gegenseitiger Prozess, an welchem die ganze Bevölkerung beteiligt ist. Integration setzt die Offenheit der hier wohnhaften Bevölkerung und ein Klima der Anerkennung voraus. Diskriminierende Hindernisse müssen abgebaut werden. Von den Migrantinnen und Migranten wird verlangt, dass sie sich um ihre Integration bemühen und Regeln und Gesetze einhalten. Ziel der Integration ist das friedliche Zusammenleben aller in der Schweiz lebenden Personen. Grundlage bilden dabei die Werte der Bundesverfassung und der gegenseitigen Achtung und Toleranz.

Beratungsstelle für Integrationsfragen

Die Mehrsprachigkeit ist eines der Merkmale der Schweiz. Es gibt vier offizielle Landes- und Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Wer in der Schweiz aufgewachsen ist, hat in der Schule zwei dieser Sprachen gelernt. Meistens wird im Alltag nur die Muttersprache benutzt. Die Sprachgruppen haben ein sehr unterschiedliches Gewicht:
  • 63 Prozent der Wohnbevölkerung sprechen Schweizerdeutsch als Muttersprache,
  • 20 Prozent Französisch,
  • sechseinhalb Prozent Italienisch (die in der Schweiz lebenden Migrantinnen und Migranten mitgezählt),
  • und ein halbes Prozent spricht Rätoromanisch.

Die nicht-schweizerische Wohnbevölkerung trägt zusätzlich zur Sprachenvielfalt bei: neun Prozent sprechen eine andere Sprache als eine der vier Schweizer Landessprachen. (Quelle: Bundesamt für Statistik, Stand 2000). Die Sprachgrenzen verlaufen meistens – aber nicht immer – entlang von Kantonsgrenzen. So werden in 18 von 26 Kantonen hauptsächlich schweizerdeutsche Dialekte gesprochen. Vier Kantone sind französischsprachig und in drei Kantonen spricht man deutsch und französisch. Im Tessin sowie in südlichen Tälern des Kantons Graubünden ist italienisch die wichtigste Sprache. Graubünden ist der einzige dreisprachige Kanton: Man spricht deutsch, italienisch und fünf Varianten der rätoromanischen Sprache. Es gibt auch zwei offiziell zweisprachige Städte, nämlich Fribourg-Freiburg und Biel-Bienne.

Öffentlicher Verkehr

Der öffentliche Verkehr ist in der Schweiz sehr gut ausgebaut. Mit Zug, Bus oder Tram kommen Sie beinahe überall hin. Auch in der Region kann es sich lohnen, für das gesamte Verkehrsnetz ein Abonnement (Abo) zu kaufen, anstatt für jede Fahrt einzeln zu bezahlen.

Nützlich ist auch das Halbtax-Abonnement der SBB (Schweizerische Bundesbahnen). Damit erhalten Sie Billette (Fahrkarten) für die Bahn zum halben Preis. Dies gilt auch für die meisten Privatbahnen, zahlreiche Bergbahnen, Postautos und für viele Schifffahrtslinien. Mit dem Halbtax-Abo bezahlen Sie zudem für Tram und Bus in den meisten Städten und Agglomerationen nur einen reduzierten Tarif.

In Begleitung fahren Kinder bis sechs Jahre in allen öffentlichen Verkehrsmitteln kostenlos. Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 16 Jahre bezahlen nur den halben Fahrpreis. Sehr praktisch ist die Juniorkarte, sie kostet 30 Franken pro Jahr. In Begleitung der Eltern oder Grosseltern mit gültigen Fahrausweis, können die Kinder weiterhin kostenlos fahren.

Ohne Arbeit

Melden Sie sich, sofern Sie Wohnsitz in der Gemeinde Wollerau haben, so schnell wie möglich bei der Regionalen Arbeitsvermittlungsstelle (RAV)in Lachen. Die Adresse ist RAV, Zürcherstrasse 8, 8853 Lachen.
Wenn man sich für bestimmte Firmen interessiert, kann man seine Bewerbung an eine Firma senden, obwohl keine Stelle ausgeschrieben ist. Man nennt das «blind bewerben» oder auch eine «Initiativ-Bewerbung». Viele Personalverantwortliche sammeln diese Bewerbungen. Wenn eine Stelle frei wird, studieren sie zuerst diese Bewerbungsmappen. Firmen, bei denen Sie sich bewerben können, finden sie im Telefonbuch oder im Branchenverzeichnis der Region.
Eine schriftliche Bewerbung umfasst in der Regel folgende Unterlagen:
  • Brief: er erklärt, warum Sie sich genau für diese Stelle interessieren und welche speziellen Fähigkeiten Sie für diese Arbeitsstelle haben.
  • Lebenslauf: er gibt den Arbeitgebenden Informationen über Ihre persönlichen Verhältnisse, Ausbildungen, Berufserfahrungen und Sprachkenntnisse.
  • Anhang: er enthält Kopien von früheren Arbeitszeugnissen, Diplomen, Praktikabestätigungen oder Weiterbildungsausweisen (niemals die Originale verschicken!).
  • Ein Foto ist freiwillig, wenn es nicht im Inserat verlangt wird. In der Regel werden alle Dokumente am Computer ausgedruckt. Viele Firmen legen Wert darauf, dass die Bewerbung in ein Dossier (Plastikmäppchen oder Kartonmappe) gelegt wird. Verwenden sie für die Bewerbung ein A4-Couvert oder bringen Sie es gleich selber vorbei.

Viele Personen lassen sich von Beratungsstellen, Hilfswerken oder im Kollegenkreis beraten, das lohnt sich. Kostenlose Unterstützung erhalten Sie bei der Regionalen Arbeitsvermittlungsstelle (RAV) . Falls Sie Probleme haben, sich auf Deutsch zu verständigen, suchen Sie Unterstützung.

Polizei

Vermissen sie einen Schlüssel, Ihre Geldbörse, das Handy oder sonst einen Artikel, können Sie sich an den Polizeiposten Höfe in Pfäffikon SZ wenden (Telefon 055 415 05 05).

Rund um Tiere

Für die Entfernung eines Wespennestes können Sie sich bei folgender Person melden, welche Sie weiter beraten werden: T. Mächler 044 784 03 20 / 079 746 18 11
Sie können eine Vermisstmeldung bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale (stmz) erfassen.
Zudem empfehlen wir Ihnen bei den örtlichen Betrieben (z.B. Migros, Dubach, Coop) mittels Aushang nach Ihrem Haustier zu suchen.

Verwaltung

Sie haben ein Betreibungsbegehren beim zuständigen Betreibungsamt Höfe in Wollerau einzureichen.
Den Betreibungsregisterauszug können Sie beim Betreibungsamt Höfe in Wollerau beziehen.
Den Strafregisterauszug können Sie online bestellen.

Wohnen

Mietende und Vermieterinnen bzw. Vermieter schliessen normalerweise einen schriftlichen Mietvertrag ab. Mit der Unterschrift verpflichten sich beide Seiten, die darin getroffenen Abmachungen zu respektieren. Der Mietvertrag muss aufbewahrt werden.

Zum Mietvertrag gehören die Mietbedingungen. Die Hausordnung ist Teil der Mietbedingungen und enthält Regeln, welche das friedliche und ordentliche Zusammenleben innerhalb des Hauses sicherstellen. Darin stehen zum Beispiel Regeln betreffend Nachtruhe, Waschküche, Ordnung im Treppenhaus, Haustiere und anderes mehr.
Das Depot (respektive die Kaution) ist ein Sperrkonto, das der Vermieterin bzw. dem Vermieter als Sicherheit dient. Es beträgt maximal drei Monatsmieten und kommt auf ein spezielles Bankkonto, das auf den Namen der/ des Mietenden lautet. Das Depot wird samt Zinsen nach dem Auszug aus der Wohnung umgehend der/ dem Mietenden zurückerstattet. Abgezogen werden offene Mietzinsen und Schäden an der Wohnung.
Beim Einzug und Auszug wird die Wohnung von der/ von dem Mietenden und von der Vermieterin bzw. dem Vermieter gemeinsam kontrolliert. Grosse und kleine Schäden müssen in einem Wohnungsprotokoll genau festgehalten werden. Das Protokoll muss bis zum Auszug aus der Wohnung aufbewahrt werden.