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FAQ
Andere
Zugehörige Objekte
Sie können einen Termin beim Grundbuchamt Bezirk Höfe, Rebhaldenstrasse 15, 8807 Freienbach, zur Einsicht in die Grundbuchbelege vereinbaren.
Notariat Höfe
Rebhaldenstrasse 15
8807 Freienbach
Tel. 044 786 73 00
www.notariat-hoefe.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
info@notariat-hoefe.ch
Bibliothek
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Ja, das ist möglich. Die Preise für die Einzelausleihe sind aus der untenstehenden Tabelle zu entnehmen:
| pro Medium | CHF 3 |
| DVDs | nicht möglich |
Erwachsene: Romane (deutsch/englisch), Lebenshilfe, Biografien, Fachbücher (Psychologie, Medizin, Garten, Kochen, Reisen, Technik, Sport)
Jugendliche: Fantasy, Krimis, Comics, Tierbücher, Hobby-Ratgeber
Kinder: Bilderbücher, Märchen, Detektivgeschichten, Bastelbücher Zusätzlich: Grosse Auswahl an DVDs, Hörbüchern, CDs und Zeitschriften. Stöbern Sie in unserem Online-Katalog.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Die Preise für ein Jahresabonnement sind aus der untenstehenden Tabelle zu entnehmen:
| Familien- oder Partnerpass | CHF 50 |
| Einzelpasse für Erwachsene | CHF 40 |
| Pass für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | CHF 30 |
| Zuschläge für Auswärtige | CHF 10 |
Liegenschaften / Hallen
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Nein, das gesamte Stockwerkeigentum ist derzeit nicht vermietet und ist leer.
Ja, die Besichtigung der Liegenschaft findet am Samstag, 18. April 2026 von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr und am Mittwoch, 29. April 2026 von 16.00 Uhr – 19.30 Uhr statt. In Ausnahmefällen sind Besichtigungen auch ausserhalb dieser Zeiten möglich (nach Absprache mit der Bezirkskanzlei Höfe)
Ja, entsprechende Unterlagen für eine Dritt-Finanzierung (Pläne, Katasterplan, Schätzungsunterlagen, Steuerschätzung etc.) können bei der Bezirkskanzlei (www.hoefe.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) Rebhaldenstrasse 15, 8807 Freienbach, bezogen werden.
Sie können einen Termin beim Grundbuchamt Bezirk Höfe, Rebhaldenstrasse 15, 8807 Freienbach, zur Einsicht in die Grundbuchbelege vereinbaren.
Musik
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Für die Schülerinnen und Schüler der Primarschulstufe bereiten die Musikschulen in den Höfen ein Begabtenförderkonzept vor. Bei Interesse setzen Sie sich mit der Musikschulleitung in Verbindung.
Für die Schülerinnen und Schüler der Sek 1 gibt es die TalentausserschwyzExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und die Begabtenförderung des VMSZExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Der Informationsanlass dafür ist in der Regel im November und die Anmeldung zur Talentklasse im März. Die Musikschulen dieser Region sind im Bereich Musik und Tanz die Talentpartner. Für den Eintritt braucht es auf Seite der Musikschule die schriftliche Empfehlung der Musikschullehrperson sowie einen Leistungsnachweis. Die Musikschulleitung berät sie gerne.
Bei Eintritt in die Begabtenförderung kommt der reduzierte Begabtenfördertarif zum Zuge.
Den aktuellen Ferienplan und die unterrichtsfreien Tage finden Sie hier.
Mit dem Solistenwettbewerb bietet der Verband der Musikschulen im Kanton Schwyz (VMSZ) einen wichtigen Beitrag zur musikalischen Nachwuchs- und Begabtenförderung im Kanton. Der Wettbewerb steht allen Schülerinnen und Schüler von Schwyzer Musikschulen offen.
In den geraden Jahren sind folgende Fächer an der Reihe:
- Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, akustische und elektrische Gitarre, E-Bass, Harfe und Hackbrett, Schlagzeug (Drumset), klassisches Schlagwerk (inkl. Platten- und Stabspiele), Klavier, Cembalo und E-Piano (Keyboard)
In den ungeraden Jahren sind folgende Fächer an der Reihe:
- Blockflöte, Querflöte, Piccolo, Panflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Horn, Trompete, Cornet, Posaune, Euphonium, Tuba, Akkordeon, Schwyzerörgeli, Sologesang klassisch und Sologesang Pop/Rock/Jazz.
In der Regel findet der Anlass an einem Samstag Ende Januar/Anfangs Februar statt. Genauere Informationen zur Ausschreibung und Anmeldung finden Sie unter www.vmsz.ch/solistenwettbewerbExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Die Musikschulen Obersee-Linth führen gemeinsam einen freiwilligen Stufentest durch. Der Test dient der persönlichen Standortbestimmung und soll Motivation und Förderung zugleich sein.
Weitere Informationen und die Anmeldung dazu finden sie unter stufentest-oberseelinth.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Mit dem Unterstützungsgefäss der Musikschule Wollerau soll jedem interessierten Kind aus Wollerau der Zugang zur Musikschule ermöglicht werden. Dies unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern. Das Unterstützungsgefäss wurde mit einem namhaften Betrag des Vereins Jugendhilfe Höfe (seit 1919)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. geäufnet.
- Richtlinien „Unterstützungsgefäss“ der Musikschule Wollerau
- Gesuch um einen Beitrag aus dem Unterstützungsgefäss
Kulturlegi
Die Musikschule Wollerau ist Partner der Kulturlegi und ermöglicht so einen vergünstigten Zugang zur Musikbildung. Weitere Informationen unter www.kulturlegi.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Schule
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Die Einladungen und Anmeldeformulare zum Kindergarteneintritt werden jeweils im November/Dezember vor dem Eintrittsjahr automatisch per Post an die Erziehungsberechtigten aller Kinder versendet, die zum Eintritt in den Kindergarten berechtigt sind. Sollte Ihr Kind zum Kindergarteneintritt im kommenden Sommer berechtigt sein und Sie kein Schreiben erhalten haben, melden Sie sich bitte per E-Mail an die Schulverwaltung schulverwaltung@schule-wollerau.ch.
Im Kanton Schwyz sind Kinder ab dem 2. Kindergarten bzw. ab dem vollendeten 5. Lebensjahr vor dem 31. Mai auf Beginn des nächsten Schuljahres bis und mit Abschluss von 10 Schuljahren schulpflichtig. Bitte beachten Sie, dass schulpflichtige Kinder per Anmeldedatum in der Gemeinde die Schule in Wollerau oder eine anerkannte Privatschule besuchen müssen.
Wenn Sie planen, nach Wollerau zu ziehen, oder der Umzug bereits konkret feststeht, melden Sie sich bitte frühzeitig bei der Schulverwaltung – mindestens aber 3 Wochen vor dem möglichen Schulstart. Für Einschulungen zu Beginn des neuen Schuljahres bitten wir um Kontaktaufnahme bereits im Juni, sofern der Umzug schon definitiv ist.
Senden Sie bitte folgende Unterlagen an schulverwaltung@schule-wollerau.ch:
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Angaben der Kinder mit Geburtsdatum, AHV-Nummer, aktueller Schule und Klasse
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Sofern Sie noch nicht in der Gemeinde Wollerau angemeldet sind: den Kauf- oder Mietvertrag der neuen Wohnung/Haus (Mietstart, Adresse und Bewohner müssen ersichtlich sein)
Sie erhalten anschliessend die weiteren Anmeldeformulare. Für Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Hinweise
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Ihr Kind ist im Oberstufenalter (ab 7. Klasse):
Wenden Sie sich direkt an die Bezirksschule Sek eins HöfeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. -
Ihr Kind besuchte eine anerkannte Privatschule:
Senden Sie zusätzlich eine Schulbestätigung der Privatschule an:
schulverwaltung@schule-wollerau.ch (Kindergarten bis 6. Klasse)
schulverwaltung@sekeinshoefe.ch (Oberstufe) - 1. Kindergarten während des Schuljahres:
Wenn Ihr Kind am alten Wohnort schon den freiwilligen 1. Kindergarten besucht hat, darf es auch bei Zuzug im laufenden Schuljahr in Wollerau eintreten.
Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich immer an ihrem Wohnort schulpflichtig. Sobald Sie sich bei der Gemeinde Wollerau abmelden und bei der neuen Wohngemeinde anmelden, geht die Schulpflicht automatisch auf die neue Gemeinde über.
Bitte informieren Sie die Schulverwaltung per E‑Mail, sobald der Umzug definitiv feststeht:
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schulverwaltung@schule-wollerau.ch (Kindergarten bis 6. Klasse)
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schulverwaltung@sekeinshoefe.ch (Oberstufe)
So können sich sowohl die Lehrpersonen als auch Ihr Kind gut auf den Schulwechsel vorbereiten. Teilen Sie uns in Ihrer E‑Mail bitte folgende Angaben mit:
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Neuer Wohnort
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Abmeldedatum bei der Gemeinde Wollerau
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Voraussichtlicher letzter Schultag
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Ob die aktuellen Lehrpersonen der neuen Schule Auskunft über Ihr Kind geben dürfen
Für Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Umwelt und Ökologie
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An den Sammelstellen Werkhof Fürti, Riedmatt und Sportplatz Roos stehen Wiegenpresscontainer zur Verfügung. Hier können Sie Hauskehricht in handelsüblichen Abfallsäcken entsorgen.
Hinweis: Voraussetzung ist eine Wertkarte, die Sie gegen ein Depot von CHF 20 bei der Abteilung Infrastruktur beziehen oder online via Bestellformular bestellen können. Die Karte laden Sie an festgelegten Stationen (Werkhof Fürti oder Parkhaus Dorf) mit Guthaben auf. Beim Einwurf der Säcke wird die Entsorgungsgebühr automatisch vom Guthaben abgebucht.
Folgende Abfallarten werden gesammelt:
Altglas, Altmetall, Altpapier, Altöl, Aluminium, Autopneus, Bücher, Christbaum/Weihnachtsbaum, Computer und Bürogeräte, Gartenabraum, Grubengut / Bauschutt, Grünabfälle, Hauskehricht (Strassensammlung), Hauskehricht, (Wiegepresscontainer), Häckselgut, Karton, Kleinbatterien, Kork, Kühlgeräte, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen (Leuchtmittel), PET-Flaschen, Plastik, Radio- und Fernsehgeräte, Skis, Skischuhe, Snowboards und Surfbretter, Sonderabfälle (Farben, Lacke, Putzmittel), Sperrgut, Styropor, Textilien und Schuhe, Tierkadaver, Tonerkartuschen, Velos, Weissblech.
Gasflaschen: Gasflaschen aller Art (Ballongasflaschen, Feuerlöscher, Koch- bzw. Grillgasflaschen, Schweissgasflaschen etc.) sind meist Teil eines Leihsystems (inkl. Depot) und müssen daher direkt an der Verkaufsstelle zurückgegeben werden. Der Werkhof nimmt keine Gasflaschen entgegen.
Hinweis: Die Sammelstellen für Abfälle unterscheiden sich je nach Abfallart. Bitte prüfen Sie im aktuellen Entsorgungs- und Recyclingkalender, wo welche Abfallart entgegengenommen wird.
In diesem Fall können Sie Ihr Altpapier bei der Hauptsammelstelle in Freienbach (Industriestrasse 5, 8808 PfäffikonExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.) abgeben, wo es fachgerecht recycelt wird. Weitere Details finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Bitte beachten Sie: Die regulären Papiersammlungen in Wollerau sind vorzuziehen, da sie lokalen Vereinen als Einnahmequelle dienen und das Gemeindeleben stärken.
Abfallsäcke können Sie in allen grösseren Geschäften (z.B. Migros, Coop, Denner) kaufen. Abfallmarken für Sperrgut (grosse Abfälle wie Möbel, Teppiche) erhalten Sie beim Schalter der Abteilung Infrastruktur.