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Generelle Informationen

Der Bundesrat hat die Termine für eidgenössische Abstimmungen festgelegt.

Kantonale und kommunale Urnengänge werden nach Möglichkeit gleichzeitig mit den eidgenössischen Abstimmungen durchgeführt.

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.sz.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Urne Öffnungszeiten

Das Urnenbüro im Gemeindehaus, Hauptstrasse 15, ist am Sonntag von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet.

Urnenstandort

Gemeindeverwaltung Wollerau
Hauptstrasse 15
8832 Wollerau

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Brieflich abstimmen

  • Stimm- und Wahlzettel sind ins Stimmkuvert zu legen. Kleben Sie das Stimmkuvert zu.
  • Die Stimmabgabe ist ungültig, wenn Stimm- oder Wahlzettel nicht im zugeklebten Stimmkuvert liegen.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis auf der Vorderseite.
  • Der Stimmrechtsausweis muss separat ins Rücksendekuvert gelegt werden.
  • Bei Postaufgabe muss das Rücksendekuvert bis Dienstag vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden.
  • Der Gemeindebriefkasten an der Hauptstrasse 15 in Wollerau wird am Abstimmungstag letztmals um 11.00 Uhr geleert.

Stimmabgabe an der Urne

  • Wenn Sie Ihr Stimmrecht au der Urne ausüben, nehmen Sie bitte Ihre Unterlagen (Stimmrechtsausweis, Stimmkuvert und Stimmzettel) mit ins Stimmlokal. 
  • Geben Sie den Stimmrechtsausweis ab, und lassen Sie Ihr Stimmkuvert von der Urnenwache abstempeln, bevor Sie es in die Urne werfen.