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eUmzug

elektronische Umzugsmeldung

Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint. Gemäss Gesetz über das Einwohnermeldewesen beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.     

Bei einem Wegzug ins Ausland muss mindestens ein Monat vor Abreise persönlich am Schalter vorgesprochen werden. 

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Das sollten Sie bereit halten:
Die Angaben zu Ihrer Person, wie sie im Einwohnerregister Ihrer heutigen Wohngemeinde geführt werden. Sie finden diese Angaben auf der Meldebestätigung oder dem Schriftenempfangsschein Ihrer heutigen Wohngemeinde. Sollten Sie diese Dokumente nicht zur Hand haben, bitten wir Sie, die Angaben gemäss Ihrem Reisedokument (Pass/Identitätskarte) einzutragen.

Bitte halten Sie die folgenden Unterlagen bereit:

  • Sozialversicherungsnummer (AHVN13)
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis der neuen Wohnung

Rechtlicher Hinweis: Der Mietvertrag wird zur Ermittlung der administrativen Wohnungsnummer benötigt. Die dazu nicht relevanten Angaben (z.B. Mietpreis) müssen nicht kopiert oder können bei der Kopie entsprechend abgedeckt werden. 

 

  • Krankenversicherungskarte aller umziehenden Personen für die Bestätigung der Grundversicherung (nur bei Wegzug/Zuzug)

Rechtlicher Hinweis: Für Ihre Bezahlung wird der Online-Bezahlservice BillingOnline der Post AG und der PostFinance verwendet. Die für die Zahlungsabwicklung eingegebenen Daten werden von der Post AG und der PostFinance sowie allenfalls von ihr beigezogenen Dritten (möglicherweise auch im Ausland) ausschliesslich für diesen Zweck verwendet.

Zusätzliche Unterlagen bei ausländischer Staatsangehörigkeit:

  • Kreditkarte (MasterCard, VISA, PostFinance Card) für die Bezahlung der evtl. anfallenden Gebühren
  • Reisedokument (Pass/Identitätskarte)
  • Ausländerausweis
  • Geburtsurkunde (mit Eintrag der Elternnamen)
  • Falls Sie verheiratet oder geschieden sind, ist eine Heirats- oder Scheidungsurkunde notwendig