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Teilrevision Nutzungsplanung Fritschweg: Mitwirkung
Der Gemeinderat Wollerau hat vom 8. Januar bis 8. Februar 2021 die Teilrevision der Nutzungsplanung Fritschweg für das Mitwirkungsverfahren aufgelegt. Während der Mitwirkungsfrist konnten alle Interessierten beim Gemeinderat Wollerau schriftlich Stellung nehmen.
Im öffentlichen Mitwirkungsverfahren ist eine Eingabe erfolgt, welche Bedenken betreffend den Baugrund am Fritschweg äussert. Die bereits 2012 durchgeführten Baugrunduntersuchen haben ergeben, dass der Untergrund zwar unterschiedlich tragfähig ist, unverhältnismässige bauliche Massnahmen jedoch nicht zu erwarten sind. Da die kantonale Vorprüfung bereits vorgängig durchgeführt wurde, kann die Planung nun für die öffentliche Auflage vorbereitet werden. Ziel ist es, die öffentliche Auflage noch in diesem Frühling zu starten.
Dokumente
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1_-_2020.12_Wollerau_Teilzonenplan_Fritschweg_nderungsplan_-_Mitwirkung.pdf | Download | 0 | 1_-_2020.12_Wollerau_Teilzonenplan_Fritschweg_nderungsplan_-_Mitwirkung.pdf |
2_-_2020.12_Wollerau_Teilzonenplan_Fritschweg_Baureglement_-_Mitwirkung.pdf | Download | 1 | 2_-_2020.12_Wollerau_Teilzonenplan_Fritschweg_Baureglement_-_Mitwirkung.pdf |
3_-_2020.12_Wollerau_Teilzonenplan_Fritschweg_Erlauterungsbericht_-_Mitwirkung.pdf | Download | 2 | 3_-_2020.12_Wollerau_Teilzonenplan_Fritschweg_Erlauterungsbericht_-_Mitwirkung.pdf |
2020-45_Medienmitteilung_Gemeinde_Wollerau.pdf | Download | 3 | 2020-45_Medienmitteilung_Gemeinde_Wollerau.pdf |