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Abmeldung / Wegzug

Sie können sich innerhalb der Schweiz elektronisch via eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. 14 Tage ab Datum der Adressänderung ummelden oder persönlich bei uns vor Ort am Schalter vorsprechen.

Bei der persönlichen Vorsprache bitten wir Sie, folgende Dokumente bereitzuhalten:
 

Schweizer Bürgerinnen und Bürger

Wegzug innerhalb der Schweiz

  • original Niederlassungsausweis / Schriftenempfangsschein (falls vorhanden)
  • Reisepass oder Identitätskarte
     

Wegzug ins Ausland

  • persönliche Abmeldung am Schalter des Einwohneramtes (ca. 1 Monat vor der Ausreise)
  • original Niederlassungsausweis / Schriftenempfangsschein (falls vorhanden)
  • Reisepass oder Identitätskarte
  • Kontaktaufnahme mit der Abteilung Finanzen (1-2 Monate vor der Ausreise)
     

Ausländische Staatsangehörige

Wegzug innerhalb der Schweiz

  • Ausländerausweis
  • gültiger Reisepass oder Identitätskarte
     

Wegzug ins Ausland

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