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Abmeldung / Wegzug
Sie können sich innerhalb der Schweiz elektronisch via eUmzugExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. 14 Tage ab Datum der Adressänderung ummelden oder persönlich bei uns vor Ort am Schalter vorsprechen.
Bei der persönlichen Vorsprache bitten wir Sie, folgende Dokumente bereitzuhalten:
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Wegzug innerhalb der Schweiz
- original Niederlassungsausweis / Schriftenempfangsschein (falls vorhanden)
- Reisepass oder Identitätskarte
Wegzug ins Ausland
- persönliche Abmeldung am Schalter des Einwohneramtes (ca. 1 Monat vor der Ausreise)
- original Niederlassungsausweis / Schriftenempfangsschein (falls vorhanden)
- Reisepass oder Identitätskarte
- Kontaktaufnahme mit der Abteilung Finanzen (1-2 Monate vor der Ausreise)
Ausländische Staatsangehörige
Wegzug innerhalb der Schweiz
- Ausländerausweis
- gültiger Reisepass oder Identitätskarte
Wegzug ins Ausland
- Ausländerausweis
- persönliche Abmeldung am Schalter des Einwohneramtes (ca. 1 Monat vor der Ausreise)
- Kontaktaufnahme mit der Abteilung Finanzen, falls Sie ordentlich besteuert werden (1-2 Monate vor der Ausreise)
- Ausgefülltes Formular: Definitiver Wegzug ins Ausland (Amt für Migration)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Allfällige Beantragung einer Aufrechterhaltung der C-Bewilligung
Aktionen
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohneramt | 043 888 12 88 | einwohneramt@wollerau.ch |