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Einbürgerungen
Ordentliche Einbürgerung
Die ordentliche Einbürgerung ist ein dreistufiges Verfahren von Gemeinde, Kanton und Bund. Im Kanton Schwyz wird das Gesuch bei der Gemeinde am Wohnort eingereicht.
Das Merkblatt «Einbürgerungen» der Gemeinde Wollerau gibt Ihnen Auskunft über den Verfahrensablauf sowie über die formellen und materiellen Kriterien. Die Gesuchsunterlagen erhalten Sie nach einem ersten persönlichen Gespräch. Für einen Termin melden Sie sich bitte telefonisch bei der Abteilung Gesellschaft.
Erleichterte Einbürgerung
Bei der erleichterten Einbürgerung ist der Bund für den Prozess und den Entscheid zuständig. Die Voraussetzungen für eine erleichterte Einbürgerung sind:
- Ausländische Ehepartner von Schweizern, welche insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt haben und seit einem Jahr in der Schweiz wohnhaft sind
- Seit drei Jahren in einer stabilen ehelichen Gemeinschaft mit Schweizer Ehepartner lebend
- Bewerbende erhalten das Kantons- und Gemeindebürgerrecht ihres schweizerischen Ehepartners. Achtung: die schweizerischen Ehepartner müssen zum Zeitpunkt der Heirat die Schweizer Staatsbürgerschaft besessen haben.
Die Gesuchsformulare für die erleichterte Einbürgerung können Sie entweder bei der Abteilung Gesellschaft oder beim Staatssekretariat für Migration beziehen.
Name | Beschreibung |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einbürgerungen | 043 888 12 50 | gesellschaft@wollerau.ch |