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Ergänzungsleistungen

Die Ergänzungsleistungen (EL) zur Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Invalidenversicherung (IV) helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken und Sie zu wenig Einnahmen haben. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen zum sozialen Fundament unseres Staates.

Die Anmeldung erfolgt über die Ausgleichskasse Schwyz.