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Primarschule Wollerau
Herzlich Willkommen in der Primarschule Wollerau. Wir begleiten Kinder auf ihrem Bildungsweg und fördern ihre individuellen Fähigkeiten in einer modernen Lernumgebung.
Wir bieten eine qualitativ hochstehende Grundbildung, die Kinder auf die Sekundarstufe vorbereitet und ihre persönliche Entwicklung fördert.
Schulhäuser
Die Primarschule Wollerau umfasst vier Schulhäuser.
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📍 Schulhaus Dorfmatt Runggelmatt 5, 8832 WollerauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. |
📍 Runggelmatt Runggelmatt 4, 8832 WollerauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. |
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📍 Mehrzweckgebäude (MZG) Bächergässli 6, 8832 WollerauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. |
📍 DBZW (ab 2027) Bächergässli 7, 8832 WollerauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. |
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📍 Pavillon Runggelmatt Runggelmatt 4, 8832 WollerauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. |
Kommunikation
Mit PUPIL Connect finden Nachrichten und Informationen der Schulverwaltung, Schulleitung, Lehrpersonen und zum Schulalltag einen direkten Weg zu Ihnen als Erziehungsberechtigte. Sie von Ihrer Seite haben die Möglichkeit auf unkompliziertem Weg die Lehrpersonen der Kinder zu erreichen.
Kontakt
| Name | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Primarschule | 044 787 03 55 | schulverwaltung@schule-wollerau.ch |
| Frage |
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Im Kanton Schwyz sind Kinder ab dem 2. Kindergarten bzw. ab dem vollendeten 5. Lebensjahr vor dem 31. Mai auf Beginn des nächsten Schuljahres bis und mit Abschluss von 10 Schuljahren schulpflichtig. Bitte beachten Sie, dass schulpflichtige Kinder per Anmeldedatum in der Gemeinde die Schule in Wollerau oder eine anerkannte Privatschule besuchen müssen. Wenn Sie planen, nach Wollerau zu ziehen, oder der Umzug bereits konkret feststeht, melden Sie sich bitte frühzeitig bei der Schulverwaltung – mindestens aber 3 Wochen vor dem möglichen Schulstart. Für Einschulungen zu Beginn des neuen Schuljahres bitten wir um Kontaktaufnahme bereits im Juni, sofern der Umzug schon definitiv ist. Senden Sie bitte folgende Unterlagen an schulverwaltung@schule-wollerau.ch:
Sie erhalten anschliessend die weiteren Anmeldeformulare. Für Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Hinweise
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Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich immer an ihrem Wohnort schulpflichtig. Sobald Sie sich bei der Gemeinde Wollerau abmelden und bei der neuen Wohngemeinde anmelden, geht die Schulpflicht automatisch auf die neue Gemeinde über. Bitte informieren Sie die Schulverwaltung per E‑Mail, sobald der Umzug definitiv feststeht:
So können sich sowohl die Lehrpersonen als auch Ihr Kind gut auf den Schulwechsel vorbereiten. Teilen Sie uns in Ihrer E‑Mail bitte folgende Angaben mit:
Für Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. |