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Schlussbericht Arbeitsgruppe Vereinbarkeit DeO mit AZTM

In Wollerau stehen zwei grosse Projekte im Fokus: Der Neubau des Alterszentrums Turm Matt (AZTM) zur Sicherstellung der gesetzlichen Pflegeversorgung und die von privater Seite initiierte Vision einer Umfahrungsstrasse zur Verkehrsentlastung des Dorfkerns - Dorfentlastung Ost (DeO). Das AZTM soll als zeitgemässes Alters- und Pflegeheim mit 72 Pflegeplätzen sowie betreuten Studio- und Wohneinheiten neu gebaut werden. Die DeO ist als Umfahrungsstrasse für den motorisierten Individualverkehr geplant, um den Dorfkern (Barriere SOB, leistungsschwacher Dorfkreisel) vom Verkehr zu entlasten. Der Gemeinderat hatte das AZTM priorisiert und die DeO Planung (damals mit einer Unterfahrung des AZTM) sistiert, weil er beide Projekte auf den Grundstücken der Turm-Matt als unvereinbar einstufte. Um dem Anliegen der Initianten der DeO nachzukommen und um die Bedürfnisse der Bevölkerung in die Entscheidung einfliessen zu lassen, hat der Gemeinderat eine gemischte Arbeitsgruppe eingesetzt. Ihr Auftrag war es, vertieft zu prüfen, ob und wie sich der Neubau des AZTM und die DeO vereinbaren lassen. Die Ergebnisse liegen nun vor. 

Im Folgenden werden die Erkenntnisse aus der Arbeitsgruppe "Vereinbarkeit DeO mit AZTM" zusammengefasst vorgestellt. Die Schlussberichte der Arbeitsgruppe, der beiden Fachplaner und weitere Unterlagen zur DeO stehen im Abschnitt "Publikationen" für Leserinnen und Leser zur Verfügung.
 

In Kürze

  • Die DeO ist in zwei Linienführungen technisch machbar. Nur eine Variante ist mit dem Neubau des AZTM vereinbar.
     
  • Die DeO kann aus rechtlichen Gründen nicht westlich am AZTM vorbei über dem Krebsbach geführt werden.
     
  • Die DeO kann aus technisch-rechtlichen Gründen nicht als Tunnel unter dem geplanten AZTM realisiert werden.
     
  • Um das Projekt DeO weiter zu bearbeiten, sind zusätzliche Planungsarbeiten notwendig. Hierfür wird der Gemeinderat den Stimmberechtigten eine Ausgabenbewilligung (Planungskredit) beantragen.
     

Ausgangslage

Bereits seit längerer Zeit steht der Neubau des AZTM zur Diskussion. Dazu konnten sich die Stimmberechtigten am 28. November 2021 auch bereits einmal an der Urne äussern. Die Gewährung eines Investitionsbeitrags an die Planungskosten wurde mit grossem Mehr gutgeheissen. Aus der Tiefbau- und Verkehrskommission folgte der Antrag an den Gemeinderat, die Machbarkeit einer Entlastungstrasse beim AZTM zu prüfen, um den Dorfkern vom Verkehr zu entlasten.

Nach ersten Abklärungen kam der Gemeinderat zum Schluss, das AZTM zu priorisieren, weil er beide Projekte auf den Grundstücken der Turm-Matt als unvereinbar einstufte. Die damalige DeO Planung mit einer Unterfahrung des AZTM wurde in der Folge sistiert. Um dem Anliegen der Initianten der DeO nachzukommen und um die Bedürfnisse der Bevölkerung in die Entscheidung einfliessen zu lassen, setzte er eine gemischte Arbeitsgruppe ein, die vertieft prüfen sollte, ob und wie sich AZTM und DeO vereinbaren lassen.

Arbeitsgruppe und Auftrag

Die Arbeitsgruppe setzte sich aus Gemeinderatsmitgliedern, Vertretern der Tiefbau- und Verkehrskommission, den Projektverfassern beider Vorhaben sowie einem externen Moderator zusammen. Ihr Auftrag war es, sämtliche denkbaren Linienführungen der DeO systematisch auf die technische und rechtliche Vereinbarkeit mit dem AZTM zu prüfen und die Ergebnisse in einem Schlussbericht festzuhalten. Betriebliche Fragen waren nicht Gegenstand der Prüfung.

Folgende Personen nahmen in der Arbeitsgruppe Einsitz: 

  • Sonja Böni, Gemeinderätin, Präsidentin Tiefbau- und Verkehrskommission
  • Ruedi Ott, Gemeinderat, Mitglied Stiftungsrat AZTM
  • Reto Christen, Vize-Präsident Tiefbau- und Verkehrskommission, IG DeO
  • Dölf Vetterli, Mitglied Tiefbau- und Verkehrskommission, IG DeO
  • Thomas Bollmann, Gemeindeschreiber, 
  • Guido Rindsfüser, Dipl. Bauing. TH/SVI Geschäftsführer VIATRON (Projektverfasser Studie DeO)
  • Stephan Möhring, BGM Architekten BSA, Basel (Projektverfasser Neubau AZTM)

Die Arbeitsgruppe wurde von Norbert Näf, Federas Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.moderiert und das Protokoll der Sitzungen der Arbeitsgruppe führte, Lina Widmer von FederasExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

An der ersten Sitzung nahm zusätzlich Kaspar Hammer, CEO IKON Ingenieure (Mit-Projektverfasser Machbarkeitsstudie DeO) teil. Ab seinem Stellenantritt als neuer Leiter Tiefbau der Gemeinde Wollerau war auch Sepp Arnold Mitglied der Arbeitsgruppe.
 

Geprüfte Varianten

Für die Beratung in der Arbeitsgruppe wurden sechs mögliche Varianten auf die Machbarkeit geprüft. Die Varianten mit Situation und Beschreibung können dem Bericht der VIATRON AG und der IKON Ingenieure AG entnommen werden. 

Es zeigte sich, dass sich von den sechs Varianten vier nicht realisieren lassen. Die Varianten VM und V2+ sind technisch machbar und wurden in der Folge durch die Arbeitsgruppe vertieft auf die Vereinbarkeit mit dem AZTM geprüft. 

 

1. Variante «Mitte», (VM)

Die Variante VM entspricht der Linienführung, wie sie in der Machbarkeitsstudie dargestellt wurde. Sie führt die Wächlenstrasse geradlinig in Richtung Verenastrasse weiter. Die Trassierung ist auf eine Geschwindigkeit von 30 km/h ausgelegt, entsprechend wurden angepasste Kurvenradien gewählt. Im oberen Abschnitt schwenkt die Linienführung in Richtung Roosstrasse und orientiert sich dabei an den topographischen Gegebenheiten sowie am Verlauf des Krebsbachs:

Der Knotenpunkt zwischen der Roosstrasse, der Verenastrasse und der neuen Umfahrungsstrasse ist als «Turbokreisel» geplant. Ein Turbokreisel ist eine spezielle Form des mehrspurigen Kreisverkehrs, der den Verkehrsfluss durch eine spiralförmig Fahrbahnführung verbessert und sicherer macht. Der Kreis wird ein- bis zweispurig ausgebildet, um den Verkehrsfluss effizient zu steuern. Der Krebsbach wird mittels eines Bauwerks überführt, das eine sichere Durchleitung des Gewässers gewährleistet.

2. Variante V2+

Die Variante V2+ führt die Wächlenstrasse mit einer Linkskurve und einer anschliessenden langgezogenen Rechtskurve in Richtung Verenastrasse weiter. Die Trassierung ist ebenfalls auf eine Geschwindigkeit von 30 km/h ausgelegt, entsprechend konnten kleinere Kurvenradien als bei der Variante V2 gewählt werden. Im oberen Abschnitt schwenkt die Linienführung in Richtung Roosstrasse und orientiert sich dabei an den topografischen Gegebenheiten sowie am Verlauf des Krebsbaches.

Der Knotenpunkt zwischen der Roosstrasse, der Verenastrasse und der neuen Umfahrungsstrasse ist ebenfalls als Turbokreisel im Bereich des Krebsbachs geplant. Im Bereich des AZTM ist ein neuer Tunnel geplant, was Spielraum für eine Neugestaltung der Oberfläche gewährleistet und die Lärmbelastung für die Anwohnenden mindert.
 

Beurteilung der Vereinbarkeit

1. Vereinbarkeit aus technischer Sicht

Das AZTM ist als Regelbauweise geplant (kein Gestaltungsplanverfahren nötig). Eine versetzte Realisierung ist entscheidend: Das AZTM kann nach Bewilligung sofort gebaut werden, die DeO wird frühestens in 10–15 Jahren realisiert.

  • Variante VM: Die Tunnelführung durchschneidet das Gebäudeensemble, den Eingangsplatz und die unterirdische Einstellhalle vollständig. Selbst eine maximal zulässige Anhebung des AZTM um ein Geschoss (ca. 2,8 m) reicht nicht aus – erst eine Erhöhung um rund 5,65 m würde die Bauteile freimachen, wäre aber bewilligungsrechtlich (Zonenplanänderung) und funktional (unzulässig steile Vorfahrt) nicht machbar. 

    🔴 Die Variante VM ist technisch nicht mit dem AZTM vereinbar.

     

  • Variante V2+: Der Tunnel verläuft so, dass die Tragkonstruktion des AZTM nicht beeinflusst wird. Bauliche Vorleistungen während der Realisierung des AZTM sind nicht zwingend, die Tunnelwand im Bereich der AZTM Aussenwand muss geprüft werden. Lärm, Körperschall  und Abgasimmissionen lassen sich nach heutigen Standards durch sorgfältige Planung lösen.

    🟢 Die Variante V2+ ist technisch mit dem AZTM vereinbar.

     

2. Vereinbarkeit aufgrund Umweltvorschriften

Alle Varianten der DeO erfordern eine Querung des Krebsbaches. Beim Krebsbach handelt es sich um ein Gewässer mit national prioritären Arten gemäss der roten Liste (Steinkrebse) mit entsprechendem nationalen Schutzstatus (kantonaler Richtplaneintrag (Objekt mit Beschluss L12-3)). Die Gewässerraumvorschriften bestimmen den Schutz und die Zugänglichkeit der Fliessgewässer. Nach den geltenden Bundesvorschriften ist eine Querung für Strasseninfrastrukturbauten grundsätzlich möglich. Die Vertreter des Kantons (Amt für Gewässer und Amt für Wald und Natur) haben sich gegenüber dem Projekt DeO offen gezeigt. Sie haben darauf hingewiesen, dass die Gesetzgebung den Rahmen setzt und eine Inanspruchnahme des Gewässerraums als sehr schwierig, aber nicht unmöglich eingeschätzt wird. Aus Sicht beider Ämter des Kantons ist daher das absolute Minimum der Beeinträchtigung des Gewässerraums zu suchen. Wesentlich für die Minimierung der Beeinträchtigung ist – als zwingende Voraussetzung – eine orthogonale Querung vorzusehen, welche als umsetzbar eingeschätzt wird. 

Auch bezüglich des geplanten Turbokreisels hat der Kanton keine grundsätzliche Einwände bezüglich Bewilligungsfähigkeit. Der geplante Kreisel wird als machbar angesehen. Die nahezu rechtwinklige Querung des Krebsbach kann hier akzeptiert werden.

Das Mass der Einhaltung der genannten Voraussetzungen für das Minimum der Beeinträchtigung von Gewässer und Wald sind bei der Variante VM und der Variante 2+ als beinahe gleichwertig zu betrachten.

 

3. Eingriff in privates Eigentum

Wie bereits erwähnt, befinden sich die geprüften Varianten der DeO im Stadium der Machbarkeit. Die vorliegenden Pläne zeigen dementsprechend die möglichen Eingriffe in privates Eigentum nach heutigem Kenntnisstand. 

  • Variante VM: Für die Realisierung der Variante VM ist die Abtretung von Landflächen von vier privaten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern erforderlich. Dabei müssten (nebst dem AZTM) zwei Gebäude abgebrochen werden.
  • Variante V2+: Für die Realisierung der Variante V2+ ist die Abtretung von Landflächen von sechs privaten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern erforderlich. Dabei müssten vier Gebäude abgebrochen werden.

Die Variante VM greift wesentlich weniger in das private Eigentum ein als die Variante V2+, welche aus technischer Sicht mit dem AZTM vereinbar wäre. Die Variante VM ist jedoch technisch nicht mit dem AZTM vereinbar.

 

Fazit der Arbeitsgruppe

  • Variante VM ist verkehrlich sinnvoll und bautechnisch machbar. Die Variante kann nur ohne AZTM realisiert werden, sprich die beiden aktuellen Projekte sind am selben Standort nicht kombinierbar. Die Einschnitte in das Ortsbild sind vorhanden, aber weniger einschneidend als bei Variante 2+. Der Landerwerbsbedarf ist vorhanden, aber weniger umfangreich als bei Variante V2+.

  • Variante V2+ ist verkehrlich sinnvoll und bautechnisch machbar. Sie ist jedoch baulich deutlich anspruchsvoller als die Variante VM. Es bestehen erhebliche rechtliche, bauliche und zeitliche Risiken und finanzielle Unvorhersehbarkeiten sowie massive Einschnitte in das Ortsbild. Der Landerwerbsbedarf ist deutlich umfangreicher. Die Realisierungswahrscheinlichkeit der Variante 2+ ist damit deutlich geringer als jene der Variante VM.

 

Schlussfolgerung des Gemeinderats

Die im Rahmen der Abklärungen festgestellte Entlastungswirkung der DeO ist erfreulich. Der Gemeinderat sieht sich in seiner ursprünglichen Aussage bestätigt, dass die Variante VM nicht mit dem Neubau AZTM vereinbar ist. Die Erkenntnisse der Arbeitsgruppe zeigen jedoch die grundsätzliche Machbarkeit einer DeO (Variante V2+) – zusammen mit dem Neubau des AZTM. Daher soll diese Variante weiterverfolgt und ein Vorprojekt erarbeitet werden. Dieses wird vertiefte Antworten auf rechtliche, bauliche und finanzielle Fragen liefern und Planungssicherheit schaffen.

Dem Gemeinderat ist es wichtig, mit der Realisierung des Neubauprojekts AZTM die gesetzliche Pflegeversorgung in Wollerau langfristig sicherzustellen und eine nachhaltige Lösung zur verkehrstechnischen Dorfentlastung zu erarbeiten. Deshalb soll den Stimmberechtigten eine Ausgabenbewilligung zur Realisierung des AZTM wie auch ein Planungskredit zur weiteren Projektierung einer erweiterten Dorfentlastung (Variante V2+ und Stegacker-Brücke) beantragt werden.

Der Gemeinderat dankt der Arbeitsgruppe DeO für ihre intensive Arbeit. Damit ist die Grundlage für eine Entscheidung der Stimmberechtigten an der Urne gelegt.
 

Nächste Schritte

Der Gemeinderat wird an der Gemeindeversammlung vom 16. September 2026 die beiden Sachgeschäfte zum Neubau AZTM und zur erweiterten Dorfentlastung vorstellen. Die Stimmberechtigten entscheiden schliesslich am 29. November 2026 an der Urne. 
 

Disclaimer

Sämtliche Abbildungen, Visualisierungen und Linienführungen geben den gegenwärtigen Stand der Machbarkeitsstudie wieder (Stand 1. Juli 2026) und dienen ausschliesslich illustrativen Zwecken. Sie stellen weder verbindliche Planunterlagen noch zugesicherte Eigenschaften dar. Aus den Darstellungen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden. Änderungen, Abweichungen und Anpassungen im Zuge der weiteren Planung, der fachtechnischen Prüfung und weiteren Genehmigungsverfahren bleiben vorbehalten.

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