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Am Sonntag, 19. April 2026, finden die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden statt. Nach Ablauf der Amtsdauer werden das Gemeindepräsidium, der Säckelmeister, die Mitglieder des Gemeinderates sowie die Rechnungsprüfungskommission neu gewählt.

Am Sonntag, 19. April 2026, finden die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden statt. Nach Ablauf der Amtsdauer werden das Gemeindepräsidium, der Säckelmeister, die Mitglieder des Gemeinderates sowie die Rechnungsprüfungskommission neu gewählt.

Am 1. Juli 2026 beginnt in den Gemeinden des Kantons Schwyz eine neue Legislaturperiode. Die Kandidatur für die Einsitznahme in Behörden und Kommissionen steht allen Wollerauerinnen und Wollerauern offen.

Am 1. Juli 2026 beginnt in den Gemeinden des Kantons Schwyz eine neue Legislaturperiode. Die Kandidatur für die Einsitznahme in Behörden und Kommissionen steht allen Wollerauerinnen und Wollerauern offen.

Im Sinn einer vorausschauenden und nachhaltigen Planung möchte die Gemeinde Wollerau mit dem Dorf- und Bildungszentrum (DBZW) Raum schaffen: Für die Primarschule, die familienergänzende Kinderbetreuung und für die ganze Bevölkerung.
Im Sinn einer vorausschauenden und nachhaltigen Planung möchte die Gemeinde Wollerau mit dem Dorf- und Bildungszentrum (DBZW) Raum schaffen: Für die Primarschule, die familienergänzende Kinderbetreuung und für die ganze Bevölkerung.
Aufgrund des erhöhten Leistungsbedarfs müssen in der Rebbergstrasse im Bereich Hauptstrasse bis Rebrain diverse Werkleitungen ersetzt, erweitert oder neu eingelegt werden.
Aufgrund des erhöhten Leistungsbedarfs müssen in der Rebbergstrasse im Bereich Hauptstrasse bis Rebrain diverse Werkleitungen ersetzt, erweitert oder neu eingelegt werden.

Am 27. September 2026 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen findet die Ersatzwahl für folgendes Amt statt: 1 Sitz im Gemeinderat, Restamtsdauer ab Wahltag bis 30. Juni 2028.

Am 27. September 2026 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen findet die Ersatzwahl für folgendes Amt statt: 1 Sitz im Gemeinderat, Restamtsdauer ab Wahltag bis 30. Juni 2028.