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Prämienverbilligung
Die Krankenkassen erheben ihre Prämien ohne Rücksicht auf das Einkommen und das Vermögen. Dies kann zu einer grossen finanziellen Belastung der Versicherten führen. Hier können die kantonalen Prämienverbilligungen helfen.
Gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) müssen die Prämienverbilligungen immer direkt an die Krankenkassen ausbezahlt werden. Die Krankenkassen bringen die Prämienverbilligung bei der Prämienrechnung in Abzug.
Die Anmeldung erfolgt über die Ausgleichskasse Schwyz.