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Beitragswesen
Die Gemeinde Wollerau nimmt ihre soziale und gesellschaftliche Verantwortung unter anderem durch die Ausrichtung von Solidaritäts- und Vereinsbeiträgen wahr. Die Gemeinde verfügt hierzu über einen von der Gemeindeversammlung bewilligten jährlichen Betrag.
Voraussetzungen
Die Gemeinde Wollerau:
- unterstützt ausschliesslich gemeinnützig tätige schweizerische Institutionen, deren Projekte und Aktivitäten einen Bezug zu Wollerau, zur Region Ausserschwyz oder zum Kanton Schwyz aufweisen respektive die sich für gesellschaftliche Belange, welche im Allgemeininteresse sind, einsetzen;
- kann auch Beiträge ausrichten, um sich im Inland bei ausserordentlichen Ereignissen solidarisch zu zeigen oder Gemeinwesen in Not zu helfen;
- kann auch Projekte im Ausland unterstützen, wenn die Trägerorganisationen einen Bezug zu Wollerau haben.
Nicht berücksichtigt und beantwortet werden:
- Massenmailings und Standard-Fundraisingbriefe;
- Gesuche um Unterstützung von Einzelpersonen.
Unterstützungsantrag
Wir bitten Sie, Ihren Unterstützungsantrag mit allen Beilagen über dieses Formular einzureichen.
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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Richtlinien zur Ausrichtung von Solidaritäts- und Vereinsbeiträgen der Gemeinde Wollerau | 1. Februar 2023 |