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Todesfall
Wenn eine nahestehende Person stirbt, herrscht oftmals eine gewisse Ratlosigkeit. Wir helfen Ihnen, sich in den organisatorischen und administrativen Bereichen zurechtzufinden und die Vorkehrungen für die Bestattung auf dem Gemeindefriedhof Wollerau zu treffen. Es ist unser Anliegen, Ihnen in dieser schwierigen Zeit behilflich zu sein.
Ein Todesfall ist dem Bestattungsamt der Gemeinde Wollerau innerhalb von zwei Tagen (48 Stunden) persönlich anzumelden. Bitte melden Sie sich am nächsten Tag, wenn der Tod in der Nacht erfolgt ist oder am nächsten Werktag, wenn der Tod an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag eingetreten ist. In einem persönlichen Gespräch besprechen wir mit Ihnen die wichtigsten Punkte.
KontaktAbteilung Gesellschaft |
Pikett-NummerSteiner Bestattung Höfe & March |
Mit der ärztlichen Todesbescheinigung kann die verstorbene Person überführt werden. Bitte melden Sie sich beim lokalen Bestattungsdienst, um das Einsargen und den Leichentransport zum Aufbahrungsort oder ins Krematorium zu veranlassen. Das Bestattungsinstitut ist für die Anmeldung der Kremation und das Abholen der Urne zuständig.
Name | Beschreibung |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bestattungs- und Friedhofwesen | 043 888 12 50 | gesellschaft@wollerau.ch |