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Todesfall

Wenn eine nahestehende Person stirbt, herrscht oftmals eine gewisse Ratlosigkeit. Wir helfen Ihnen, sich in den organisatorischen und administrativen Bereichen zurechtzufinden und die Vorkehrungen für die Bestattung auf dem Gemeindefriedhof Wollerau zu treffen. Es ist unser Anliegen, Ihnen in dieser schwierigen Zeit behilflich zu sein.

Ein Todesfall ist dem Bestattungsamt der Gemeinde Wollerau innerhalb von zwei Tagen (48 Stunden) persönlich anzumelden. Bitte melden Sie sich am nächsten Tag, wenn der Tod in der Nacht erfolgt ist oder am nächsten Werktag, wenn der Tod an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag eingetreten ist. In einem persönlichen Gespräch besprechen wir mit Ihnen die wichtigsten Punkte.

 

Kontakt

Abteilung Gesellschaft
Hauptstrasse 15
8832 Wollerau
📞 +41 43 888 12 50
📧 gesellschaft@wollerau.ch

Pikett-Nummer

Steiner Bestattung Höfe & March
Bahnhofstrasse 13
8832 Wollerau
📞 +41 79 693 15 51
📧 info@steiner-bestattung.ch

 

Mit der ärztlichen Todesbescheinigung kann die verstorbene Person überführt werden. Bitte melden Sie sich beim lokalen Bestattungsdienst, um das Einsargen und den Leichentransport zum Aufbahrungsort oder ins Krematorium zu veranlassen. Das Bestattungsinstitut ist für die Anmeldung der Kremation und das Abholen der Urne zuständig.