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Öffentliche Planauflage vom 12. April bis 2. Mai 2019

12. April 2019
Gemeinde Wollerau / Gestaltungsplan

Gestützt auf § 30 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) wird folgender Gestaltungsplan vom 12. April bis 2. Mai 2019 öffentlich aufgelegt:

«Infinity», Bächerstrasse, Wollerau, KTN 210, 213, 725, 726, 1061, Koordinaten 697 360/228 340.

Gesuchsteller:         Einfache Gesellschaft Mächler Grund + Bau AG/Hatt Architekten &
                                Partner AG, Sankt Gallerstrasse 58, 8853 Lachen.
Planverfasserin:      Suter von Känel Wild Planer und Architekten AG, Förrlibuckstrasse 30,
                                8005 Zürich.
Grundeigentümer:   Diverse.

Die Gestaltungsplanunterlagen liegen bei der Gemeindekanzlei (Bauamt) zur Einsicht auf. Wer durch den Gestaltungsplan berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Gemeinderat Wollerau Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.

Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 12. April bis und mit 2. Mai 2019.

Wollerau, 12. April 2019                                                                              Der Gemeinderat