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Ersatzwahl Gemeinderat

27. Mai 2026

Am 27. September 2026 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen findet die Ersatzwahl für folgendes Amt statt:

  • 1 Sitz im Gemeinderat, Restamtsdauer ab Wahltag bis 30. Juni 2028
     

Anmeldeverfahren

Die Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang müssen bis spätestens Mittwoch, 22. Juli 2026, 09.00 Uhr, der Gemeindekanzlei überbracht oder ihr spätestens auf diesen Termin hin zugestellt werden. Postaufgabe innerhalb der Frist genügt für die Fristwahrung nicht.

Die Wahlvorschläge für einen allfälligen zweiten Wahlgang vom 29. November 2026 müssen bis Mittwoch, 7. Oktober 2026, 09.00 Uhr, der Gemeindekanzlei überbracht oder ihr spätestens auf diesen Termin hin zugestellt werden. Postaufgabe innerhalb der Frist genügt für die Fristwahrung nicht.

Dabei gelten Kandidatinnen und Kandidaten, die im Anmeldeverfahren für die Wahlen vom 27. September 2026 vorgeschlagen sind, für einen allfälligen zweiten Wahlgang für das entsprechende Amt wiederum als vorgeschlagen. Der Rückzug der Kandidatur muss schriftlich erklärt werden und spätestens bis Mittwoch, 7. Oktober 2026, 09.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei eintreffen.
 

Transparenzgesetz

Parteien und sonstige Organisationen haben die Finanzierung der kommunalen Ersatzwahlen offenzulegen, wenn die budgetierten oder getätigten Aufwendungen CHF 5’000 übersteigen.
 

Wahlverfahren

Für die Ersatzwahl gilt das Mehrheitswahlverfahren. Wenn bis zur Anmeldefrist nicht mehr Personen gültig zur Wahl vorgeschlagen werden, als Sitze zu vergeben sind, erfolgt eine stille Wahl.

Für Fragen zur Thematik wenden Sie sich bitte an den Gemeindeschreiber Thomas Bollmann per Telefon 043 888 12 70 oder via Mail an thomas.bollmann@wollerau.ch