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Gemeinde Wollerau / Gestaltungsplan - Öffentliche Planauflage vom 6. bis 27. Dezember 2019

6. Dezember 2019

Gestützt auf § 30 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) wird folgender Gestaltungsplan vom 6. bis 27. Dezember 2019 öffentlich aufgelegt:

«Säntisblick», Rebbergstrasse, Wollerau, KTN 2380 und 2381, Koordinaten 696 920/228 160.

Gesuchsteller: Richard Marty, Runggelmatt 23, 8832 Wollerau.
Planverfasser: Formensprache S GmbH, Lüthärtigen 4 a, 6313 Edlisbach.
Grundeigentümer: Richard Marty, Runggelmatt 23, 8832 Wollerau.

Die Gestaltungsplanunterlagen liegen bei der Gemeindeverwaltung (Abteilung Hochbau) zur Einsicht auf. Wer durch den Gestaltungsplan berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Gemeinderat Wollerau Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.

Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 6. bis und mit 27. Dezember 2019.

Wollerau, 6. Dezember 2019                                                                         Der Gemeinderat