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Öffentliche Planauflage vom 13. Mai 2026 bis 2. Juni 2026

13. Mai 2026

Innerhalb der Bauzonen

  • Bauherrschaft: Doron Slutzkin, Altenbachstrasse 15d, 8832 Wollerau; Projektverfasserin: Renumbau AG, Simon Rechnitzer, Hinterbergstrasse 17, 6330 Cham. Bauobjekt: Umbau Wohnung, bereits realisiert, Altenbachstrasse 15 d, Wollerau, KTN 761, Koordinaten 2 696 226/1 227 855.
     

Die Baugespanne sind erstellt und die Pläne liegen bei der Gemeindeverwaltung (Abteilung Hochbau) zur Einsicht auf.

Das Baugesuch liegt zur Einsicht auf. Es kann auch im Portal eBau (sz.ch/ebau) eingesehen werden (Registration nötig). Während der Auflagefrist kann bei der Bewilligungsbehörde gegen das Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Einsprache nach Massgabe des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 6. Juni 1974 erhoben werden (gemäss § 80 Abs. 1 PBG, SRSZ 400.100; §§ 37 ff. VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451).

Zivilrechtliche Ansprüche sind nach Massgabe der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO, SR 272) geltend zu machen (§ 80 Abs. 3 PBG).

Die Einsprachefrist dauert bis 2. Juni 2026