Hauptinhalt

Überarbeitung Aufgaben- und Pflichtenheft der Behörden und Kommissionen

27. April 2026
Der Gemeinderat hat das Aufgaben- und Pflichtenheft von Behörden und Kommissionen nochmals beraten. Grund dafür war ein Antrag der Parteipräsidien von SP, IG FWW und SVP, die in der gemeinderätlichen Wahlrichtlinie definierte Amtszeit- und Altersbeschränkung aufzuheben. Der Rat hat beschlossen, die Altersbeschränkung ersatzlos aufzuheben. An der Amtszeitbeschränkung hält er indes fest.

Im Juli 2024 hat der Gemeinderat das Aufgaben- und Pflichtenheft von Behörden und Kommissionen überarbeitet und sich selbst eine Wahlrichtlinie betreffend der Behörden- und Kommissionswahlen auferlegt. Ziel dieser Richtlinie ist die Sicherstellung einer langfristigen Nachfolgeplanung und die Gewährleistung des Know-how-Transfers in den Gremien. Mit dem Aufgaben- und Pflichtenheft von Behörden und Kommissionen und der Wahlrichtlinie werden aber auch transparente Kriterien formuliert, anhand derer Behörden und Kommission bestückt werden.

Mit Schreiben vom 12. März 2026 beantragten die Parteipräsidien der SP, IG FWW und SVP eine Anpassung des Aufgaben- und Pflichtenhefts von Behörden und Kommissionen. Konkret wurde die Aufhebung der Amtszeitbeschränkung von 12 Jahren und der Altersbeschränkung von 70 Jahren für indirekt gewählte Behörden- und Kommissionsmitglieder und damit eine Anpassung der Wahlrichtlinie gefordert.

Die Wahl von Behörden- und Kommissionsmitgliedern ist formell eine abschliessende Aufgabe des Gemeinderats. Damit steht es ihm frei, Kriterien festzuhalten, nach denen er diese Wahl vornehmen wird. Eine solches Vorgehen ist von seiner Organisationskompetenz gedeckt. Gleichzeitig kann und will der Rat aber niemandem eine Kandidatur verbieten.

Anlässlich des Austauschs mit den Parteipräsidien und den Kantonsräten hatte der Gemeinderat am 23. März 2026 die Möglichkeit, die Thematik eingehend zu erörtern. Die damalige Gesprächsrunde zeigte ein differenziertes Bild. Einigkeit bestand indes darüber, dass die Einbindung von neuen Kräften in die politische Landschaft Wolleraus eine Herausforderung darstellt.

Anlässlich seiner Sitzung vom 20. April 2026 hat der Gemeinderat die Wahlrichtlinie in ihrer aktuellen Form nun nochmals besprochen und sich eingehend mit dem vorgenannten Antrag beschäftigt. Insbesondere wurde überprüft, ob die Wahlrichtlinie unglücklich formuliert ist und einen falschen Eindruck vermittelt. In der Folge hat der Rat beschlossen, die Altersbeschränkung ersatzlos aufzuheben. An der Amtszeitbeschränkung hält er indes im bisherigen Rahmen fest. Des Weiteren hält der Gemeinderat daran fest, die Wahlrichtlinie weiterhin öffentlich bekannt und damit den Wahlprozess transparent zu machen.

Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen Gemeindepräsident Christian Marty (info@wollerau.ch; 043 888 12 59) gerne zur Verfügung.