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Richtplananpassung 2025, öffentliche Mitwirkung

24. April 2026

Der Regierungsrat hat am 14. April 2026 den Entwurf der Richtplananpassung 2025 zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet. Das Volkswirtschaftsdepartement wurde mit der Durchführung beauftragt. Die öffentliche Auflage erfolgt vom 24. April bis 22. Juni 2026. Während der Auflagefrist kann sich jede Person schriftlich zur Richtplananpassung äussern.

Parallel zur öffentlichen Auflage wird der Entwurf dem Bundesamt für Raumentwicklung zur Vorprüfung und den Nachbarkantonen zur Stellungnahme unterbreitet.

Wie bereits die behördliche Mitwirkung findet auch die öffentliche Mitwirkung digital statt. Die Dokumente zur Richtplananpassung 2025 sowie sämtliche hierfür verwendeten Richtplangrundlagen sind während der Auflagefrist unter www.e-mitwirkung.sz.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. abrufbar. Eine Auflage in den Gemeinden oder Bezirken ist daher nicht mehr erforderlich.