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Öffentliche Planauflage vom 8. bis 28. März 2024

8. März 2024

Innerhalb der Bauzonen
Bauherrschaft: Zoller Beatrice & Francis, Panoramaweg 4, 8832 Wollerau; Projekt: mächlermarty architektur gmbh, mächler simeon, glärnischstrasse 16, 8853 lachen. Bauobjekt: Um- und Anbau beim bestehenden Zweifamilienhaus, Alte Wollerauerstrasse 74, Wollerau, KTN 900 und 1490, Koordinaten 2 696 459/1 228 467.

Die Baugespanne sind erstellt und die Pläne liegen bei der Gemeindeverwaltung (2. Stock) zur Einsicht auf. Sie können auch im Portal eBau (sz.ch/ebau) eingesehen werden.

Während der Auflagefrist kann bei der betreffenden Bewilligungsbehörde der Gemeinde bzw. des Bezirkes gegen das Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Einsprache nach Massgabe des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 6. Juni 1974 erhoben werden (gemäss § 80 Abs. 1 PBG, SRSZ 400.100; §§ 38 ff. VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451).

Die Einsprachefrist dauert bis 28. März 2024

Zivilrechtliche Ansprüche sind nach Massgabe der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO, SR 272) geltend zu machen (§ 80 Abs. 3 PBG).