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Öffentliche Auflage vom 26. März bis 24. April 2026
Genereller Entwässerungsplan Abwasserverband Höfe kurz vor Abschluss
Mit dem Generellen Entwässerungsplan legt der Abwasserverband Höfe den Grundstein für einen nachhaltigen Umgang mit Abwasser im Verbandsgebiet. Drei der insgesamt zwölf Teilprojekte werden nun öffentlich aufgelegt.
Die Gemeinden Freienbach, Wollerau und Feusisberg sind im Abwasserverband Höfe (AVH) zusammengeschlossen. Im Jahr 2017 haben die drei Gemeinden an der Urne mit der Annahme der Vorlage «Genereller Entwässerungsplan Abwasserverband Höfe» (VGEP AVH) entschieden, ihren generellen Entwässerungsplan gemeinsam zu überarbeiten. Dieser ist das wichtigste Planungsinstrument für einen zweckmässigen und zukunftsorientierten Umgang mit dem Schmutz- und Regenabwasser und die Gewährleistung eines sachgemässen Gewässerschutzes. Die Gesamtkosten für die Erarbeitung betrugen inkl. Teuerung, exkl. MWST 4.7 Mio. Franken, wobei sich der Kanton nach erfolgter Genehmigung durch den Regierungsrat voraussichtlich mit Subventionen von etwa 0.7 Mio. Franken an den Planungskosten beteiligen wird.
VGEP AVH bildet Ist-Zustand ab und ermöglicht Prognosen
Die Erarbeitung des VGEP AVH erfolgte in zwölf Teilprojekten gemäss den Vorgaben des Verbands Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA). Er gibt Aufschluss über die Lage und den baulichen Zustand der Abwasserbauwerke, zeigt den aktuellen Umgang mit dem Schmutz- und Regenabwasser im Verbandsgebiet auf und macht Aussagen zum Einfluss der Siedlungsentwässerung auf die Gewässer. Eine grosse Rolle spielt auch der Aufbau von hydraulischen Modellen des Kanalnetzes für den Ist- und den Prognosezustand. Diese erlauben es, Aussagen zur Kapazität der Kanalisation und zum Entlastungsverhaltens der Sonderbauwerke bei Niederschlagsereignissen zu machen. Das Betrachtungsgebiet der generellen Entwässerungsplanung umfasst dabei nicht nur das Siedlungsgebiet, sondern auch alle Gebäude ausserhalb der Bauzone. Im Teilprojekt Abwasserentsorgung im ländlichen Raum wurden etwa 1200 Gebäude erfasst und bezüglich Abwasseranfall und Zulässigkeit der Abwasserentsorgung beurteilt.
Konzept für Werterhaltung und nachhaltigen Ausbau erarbeitet
Basierend auf den verschiedenen Abklärungen zu Grundlagen, Zustand und Entwicklung in den verschiedenen Teilprojekten wurde schliesslich als Herzstück des Generellen Entwässerungsplans das zukünftige Entwässerungskonzept entwickelt. Die zentralen Aspekte des Konzepts sind der nachhaltige Umgang mit dem Regenwasser und die Gewährleistung eines guten Zustands der Fliessgewässer und des Zürichsees. Basierend auf diesem Konzept und den weiteren Teilprojekten wurden zahlreiche Massnahmen entwickelt, die in den kommenden zehn bis 20 Jahren umgesetzt werden müssen. Dazu gehört insbesondere die Werterhaltung der bestehenden primären Abwasseranlagen durch Sanierungs- oder Ersatzmassnahmen, die Erweiterung des bestehenden Regenabwassernetzes zur getrennten Ableitung von Schmutz- und Regenabwasser und die Anpassung von Sonderbauwerken an den Stand der Technik. Die Investitionskosten für das gesamte Verbandsgebiet betragen in den nächsten zehn Jahren rund 69 Mio. Franken. Der Wiederbeschaffungswerts der heutigen Abwasseranlagen (ohne Liegenschaftsentwässerung und ARA) liegt für das gesamte Verbandsgebiet bei gut 320 Mio. Franken.
Drei Teilprojekte des Generellen Entwässerungsplans liegen ab dem 26. März auf
Die Gemeinde Wollerau eröffnet das Mitwirkungsverfahren bezüglich der Erarbeitung des Generellen Entwässerungsplans des Einzugsgebiets des Abwasserverbandes Höfe (VGEP AVH). Gestützt auf das Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz (SRSZ 712.110, Art. 12) und das Merkblatt des Kantons SZ zum Ablauf des Genehmigungsverfahrens GEP-Teilprojekte mit Regierungsratsbeschluss (Oktober 2025) findet eine öffentliche Auflage zu den Teilprojekten Abwasser im ländlichen Raum, Entwässerungskonzept und Massnahmenplan statt.
Das Dossier wird ab dem 26. März 2026 während 30 Tagen an den offiziellen Schalteröffnungszeiten öffentlich auf der Gemeindeverwaltung Wollerau, Hauptstrasse 15, 8832 Wollerau, aufgelegt. Während der Auflagefrist können alle Interessierten mit schriftlicher Eingabe bis zum 24. April 2026 ihre Stellungnahme einreichen. Die Stellungnahme ist vorzugsweise per Email an tiefbauamt@wollerau.ch einzureichen (Vermerk: Mitwirkung VGEP AVH). Alternativ kann eine schriftliche Eingabe erfolgen an die Gemeindeverwaltung Wollerau, Hauptstrasse 15, 8832 Wollerau (Vermerk Mitwirkung VGEP AVH) erfolgen.
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| Amtsblatt Kanton Schwyz Nr. 12 - 26.03.2026, Seite 9 (PDF, 105 kB) | Download | 0 | Amtsblatt Kanton Schwyz Nr. 12 - 26.03.2026, Seite 9 |
| VGEP AVH Medienmitteilung öffentliche Auflage (PDF, 92 kB) | Download | 1 | VGEP AVH Medienmitteilung öffentliche Auflage |