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Primarschule
Gehört zum Departement: Abteilung Bildung
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Die Einladungen und Anmeldeformulare zum Kindergarteneintritt werden jeweils im November/Dezember vor dem Eintrittsjahr automatisch per Post an die Erziehungsberechtigten aller Kinder versendet, die zum Eintritt in den Kindergarten berechtigt sind. Sollte Ihr Kind zum Kindergarteneintritt im kommenden Sommer berechtigt sein und Sie kein Schreiben erhalten haben, melden Sie sich bitte per E-Mail an die Schulverwaltung schulverwaltung@schule-wollerau.ch. |
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Im Kanton Schwyz sind Kinder ab dem 2. Kindergarten bzw. ab dem vollendeten 5. Lebensjahr vor dem 31. Mai auf Beginn des nächsten Schuljahres bis und mit Abschluss von 10 Schuljahren schulpflichtig. Bitte beachten Sie, dass schulpflichtige Kinder per Anmeldedatum in der Gemeinde die Schule in Wollerau oder eine anerkannte Privatschule besuchen müssen. Wenn Sie planen, nach Wollerau zu ziehen, oder der Umzug bereits konkret feststeht, melden Sie sich bitte frühzeitig bei der Schulverwaltung – mindestens aber 3 Wochen vor dem möglichen Schulstart. Für Einschulungen zu Beginn des neuen Schuljahres bitten wir um Kontaktaufnahme bereits im Juni, sofern der Umzug schon definitiv ist. Senden Sie bitte folgende Unterlagen an schulverwaltung@schule-wollerau.ch:
Sie erhalten anschliessend die weiteren Anmeldeformulare. Für Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Hinweise
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Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich immer an ihrem Wohnort schulpflichtig. Sobald Sie sich bei der Gemeinde Wollerau abmelden und bei der neuen Wohngemeinde anmelden, geht die Schulpflicht automatisch auf die neue Gemeinde über. Bitte informieren Sie die Schulverwaltung per E‑Mail, sobald der Umzug definitiv feststeht:
So können sich sowohl die Lehrpersonen als auch Ihr Kind gut auf den Schulwechsel vorbereiten. Teilen Sie uns in Ihrer E‑Mail bitte folgende Angaben mit:
Für Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. |