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Vermittleramt Höfe

Einem zivilrechtlichen Gerichtsverfahren geht grundsätzlich das Sühnverfahren vor dem Vermittler voraus. Der Vermittler versucht, die Parteien auszusöhnen, d.h. zu schlichten bzw. die Klage ohne Weiterzug an das Gericht zu erledigen. Gelingt der Sühneversuch nicht, entscheidet der Vermittler bis zu einem Streitwert von Fr. 2'000.--. In den übrigen Fällen stellt der Vermittler eine Weisung aus. Mit Einreichung der Weisung beim Gericht wird die Klage rechtshängig.

Das Sühnverfahren ist erforderlich bei

  • Arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
  • Nachbarrechtlichen Streitigkeiten
  • Erbrechtlichen Streitigkeiten
  • Zivilrechtlichen Streitigkeiten
  • Forderungen.  
Der Vermittler ist nicht zuständig bei
  • Mietrechtlichen Streitigkeiten
  • Familienrechtlichen Streitigkeiten
  • Privatrechtlichen Baueinsprachen
  • Ehrverletzungen.

Das Sühnverfahren ist grundsätzlich kostenpflichtig.

Öffnungszeiten

nach vorangehender telefonischer Vereinbarung

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