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AHV-Zweigstelle

Die AHV-Zweigstelle der Gemeinde ist die Schnittstelle zwischen dem Bürger und der kantonalen Ausgleichskasse und IV-Stelle. 

Die AHV-Zweigstelle ist zuständig für:

  • Abgabe der Formulare und der entsprechenden Vorschriften
  • Mithilfe beim Ausfüllen der Formulare
  • Prüfung der eingereichten Unterlagen und Weiterleitung an die Ausgleichskasse Schwyz

Detailierte Informationen erhalten Sie bei der Ausgleichskasse Schwyz.

Öffnungszeiten

Mo 08.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 18.00 Uhr
Di - Do 08.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 17.00 Uhr
Fr 08.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 16.00 Uhr

Personen

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