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Zwei gültige Einzelinitiativen

21. Oktober 2026
Der Gemeinderat hat die Einzelinitiative «Hergisroos» für gültig und die Einzelinitiative «Neubau Alterszentrum Turm-Matt» für teilweise gültig erklärt. Die beiden Initiativen sind, unter Vorbehalt, dass gegen die Entscheidung des Gemeinderats kein Rechtsmittel ergriffen wird, innerhalb eines Jahres an der Gemeindeversammlung zu behandeln.

Am 16. Juli 2026 reichten vier Initianten die Initiative «Erwerb Reservezone Hergisroos für öffentliche Bauten und Anlagen» ein. Die Initiative verlangt die Beschlussfassung an der Urne über den Erwerb oder teilweisen Erwerb des Grundstücks KTN 200 Wollerau («Hergisroos») zum Zweck der Überführung der Liegenschaft in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Der Gemeinderat hat die Initiative für gültig erklärt und wird sich in den kommenden Monaten mit der inhaltlichen Prüfung des Anliegens befassen.
 

Teilweise Gültigkeit

Die Initiative «Neubau Alterszentrum Turm-Matt» wurde als Pluralinitiative eingereicht und von insgesamt 95 Stimmberechtigten gültig unterzeichnet. Damit erreicht die Initiative die notwendige Anzahl Unterschriften für eine Pluralinitiative nicht und wurde vom Gemeinderat als Einzelinitiative qualifiziert.

Die Initiative verlangt vom Gemeinderat die Vorlage eines Sachgeschäfts mit Kreditbeschluss über Abbruch und Neubau des Alterszentrum Turm-Matt unter Berücksichtigung zahlreicher Eckpunkte. Von insgesamt sieben Begehren sind fünf als gültig qualifiziert worden. Zwei fallen nicht in die Zuständigkeit der Stimmberechtigten und sind damit ungültig. Dabei handelt es sich namentlich um die Erhöhung der Ausnützungsziffer und Vorgaben zur Besetzung des Stiftungsrates. Beide Themen liegen ausserhalb der Kompetenz der Stimmberechtigten und können damit auch nicht Gegenstand einer Initiative sein.

Auch diese Initiative wird der Gemeinderat in den nächsten Monaten inhaltlich aufarbeiten und zu gegebener Zeit über seine Erkenntnisse informieren.
 

Nachbearbeitung Gemeindeversammlung

Die beiden Initiativen sind inhaltlich untrennbar mit den Geschäften der Gemeindeversammlung vom 16. September 2026 verbunden. An der Versammlung nahmen die Stimmberechtigten einen Verschiebungsantrag zum Sachgeschäft «Neubau Alterszentrum Turm-Matt» an, lehnten jedoch mehrere Rückweisungsanträge, welche inhaltlich den Anliegen der beiden Initiativen ähnlich sind, ab (Link). Der Gemeinderat wird unabhängig davon die Gelegenheit nutzen, kritische Voten an der Gemeindeversammlung zu reflektieren und gegebenenfalls seine Ausführungen zum Sachgeschäft «Neubau Alterszentrum Turm-Matt» zu ergänzen.