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🔥🚫 Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldnähe
Die derzeitige Trockenheit führt auch im Kanton Schwyz zu einer erhöhten Waldbrandgefahr. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen stuft der Kanton Schwyz die Waldbrandgefahr ebenfalls auf Stufe 4 «grosse Gefahr» ein und erlässt ab Freitag 10. Juli 2026 um 14.00 Uhr ein Feuerverbot. Diese Massnahme wird zum Schutz des Waldes, der Bevölkerung und der Infrastruktur ergriffen.
Es ist bis auf Widerruf im ganzen Kantonsgebiet untersagt, im Wald und in Waldesnähe mit einem Abstand von 50 Metern zum Wald Feuer zu entfachen. Zudem ist das Entfachen von Feuer in unbefestigten Feuerstellen sowie die Verwendung von Einweggrills auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten – ungeachtet des Standorts. Ebenfalls auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten sind das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie das Steigenlassen von Heissluftballons oder Himmelslaternen, die durch offenes Feuer angetrieben werden.
Weiterhin erlaubt bleibt das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen mit Gas- und Holzkohlegrills sowie das Entfachen von Feuern in Cheminées oder Feuerschalen sofern ein Mindestabstand von 50 Meter zum Wald eingehalten wird. Die Bevölkerung ist aufgerufen, diese Feuer nie unbeaufsichtigt zu lassen und Löschmaterial bereit zu halten. Verstösse gegen das Verbot werden polizeilich geahndet.
Eine gesamtschweizerische Übersicht zur Einstufung der Waldbrandgefahr ist unter www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. abrufbar.
Umweltdepartement des Kantons Schwyz
Auskunft: Andreas Fleischmann, Revierförster und Waldschutzbeauftragter bei der Abteilung Wald, Amt für Wald und Natur, Tel. 041 819 51 14