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Öffentliche Planauflage vom 4. Juli 2025 bis 24. Juli 2025
Innerhalb der Bauzonen
Bauherrschaft: Fröhlich Generalunternehmung AG, Sonnenweg 8, 8806 Bäch; Projekt: Fröhlich Architektur AG, Susanne Sodenkamp, Sonnenweg 8, 8806 Bäch; Grundeigentümer: René und Theresia Glutz , Trachslauerstrasse 60 a, 8840 Trachslau. Bauobjekt: Abbruch bestehendes Gebäude, Neubau Mehrfamilienhaus, Erdsonden-Wärmepumpe, Photovoltaikanlage, Alte Wollerauerstrasse 10, Wollerau, KTN 23, Koordinaten 2 696 842/1 228 044.
Die Baugespanne sind erstellt und die Pläne liegen bei der Gemeindeverwaltung (2. Stock) zur Einsicht auf. Sie können auch im Portal eBau (sz.ch/ebau) eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann bei der betreffenden Bewilligungsbehörde der Gemeinde bzw. des Bezirkes gegen das Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Einsprache nach Massgabe des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 6. Juni 1974 erhoben werden (gemäss § 80 Abs. 1 PBG, SRSZ 400.100; §§ 38 ff. VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451).
Die Einsprachefrist dauert bis 24. Juli 2025
Zivilrechtliche Ansprüche sind nach Massgabe der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO, SR 272) geltend zu machen (§ 80 Abs. 3 PBG).