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Reklamen

Gemäss Art. 95 Abs. 1 der Strassensignalisationsverordnung (SSV) sind Strassenreklamen alle der Werbung in irgendeiner Art dienenden Einrichtungen und Ankündigungen im Bereich der öffentlichen Strasse. Innerorts dürfen Strassenreklamen selbstleuchtend oder angeleuchtet sein. Gemäss Art. 7 des Reglementes für die Bewilligung von Reklameanlagen auf öffentlichem und privatem Grund der Gemeinde Wollerau darf die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden.

Folgende Unterlagen sind für eine Reklamebewilligung der Abteilung Hochbau 3-fach einzureichen:

Reklamegesuch Formular Z14
Baugesuchformular Z01
• Situationsplan mit Vermassung der Reklameanlage sowie Grenz- und Strassenabständen
• Fotomontage oder Visualisierung der Reklame

Das Bewilligungsverfahren dauert ungefähr 2 Monate

Zugehörige Objekte

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