Kopfzeile
Inhalt
Reklamen
Gemäss Art. 95 Abs. 1 der Strassensignalisationsverordnung (SSV) sind Strassenreklamen alle der Werbung in irgendeiner Art dienenden Einrichtungen und Ankündigungen im Bereich der öffentlichen Strasse. Innerorts dürfen Strassenreklamen selbstleuchtend oder angeleuchtet sein. Gemäss Art. 7 des Reglementes für die Bewilligung von Reklameanlagen auf öffentlichem und privatem Grund der Gemeinde Wollerau darf die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden.
Folgende Unterlagen sind für eine Reklamebewilligung der Abteilung Hochbau 3-fach einzureichen:
• Reklamegesuch Formular Z14
• Baugesuchformular Z01
• Situationsplan mit Vermassung der Reklameanlage sowie Grenz- und Strassenabständen
• Fotomontage oder Visualisierung der Reklame
Das Bewilligungsverfahren dauert ungefähr 2 Monate