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Hinterlegung Testamente, Ehe- und/oder Erbverträge
Hinterlegungen von Testamenten, Ehe- und/oder Erbverträgen
Ab 1. Januar 2013 sind im Kanton Schwyz die Einwohnerämter am Wohnsitz des Testators die Hinterlegungsstellen von Testamenten, Ehe- und/oder Erbverträgen (§ 40 EG ZBG).
Ihr Testament wird registriert und auf der Gemeinde an einem sicheren Ort aufbewahrt. Es ist eine einmalige Gebühr von Fr. 40.00 zu entrichten. Im Todesfall wird das Testament dem Einzelrichter zur amtlichen Eröffnung weitergeleitet. Vermeiden Sie die Aufbewahrung in einem Banksafe: Es gibt Banken, die sich nach dem Tode einer Person weigern, den Safe ohne Vorlage einer Erbbescheinigung zu öffnen.
Bitte beachten Sie: Das Testament soll keine Bestattungswünsche oder Anleitungen im Todesfall enthalten, da die Eröffnung dieser Verfügung meist erst nach Monatsfrist erfolgt.
Weiter Auskünfte erteilt Ihnen das Erbschaftsamt Höfe.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 043 888 12 88 | einwohneramt@wollerau.ch |