Inhalt

Generelle Informationen

Der Bundesrat legt die Termine für eidgenössische Abstimmungen fest und kommuniziert diese unter bk.admin.ch. Kantonale und kommunale Urnengänge werden nach Möglichkeit gleichzeitig mit den eidgenössischen Abstimmungen durchgeführt.

Resultate

Die Resultate des Kantons und des Bundes finden Sie unter:

Urne Öffnungszeiten

Das Urnenbüro im Gemeindehaus ist am Sonntag von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr geöffnet.

Urnenstandort

Gemeindeverwaltung Wollerau
Hauptstrasse 15
8832 Wollerau

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Brieflich abstimmen

  • Stimm- und Wahlzettel sind ins Stimmkuvert zu legen. Kleben Sie das Stimmkuvert zu.
  • Die Stimmabgabe ist ungültig, wenn Stimm- oder Wahlzettel nicht im zugeklebten Stimmkuvert liegen.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis auf der Vorderseite.
  • Der Stimmrechtsausweis muss separat ins Rücksendekuvert gelegt werden.
  • Bei Postaufgabe muss das Rücksendekuvert bis Dienstag vor dem Abstimmungstag der Post übergeben werden.
  • Der Gemeindebriefkasten an der Hauptstrasse 15 in Wollerau wird am Abstimmungstag letztmals um 11.00 Uhr geleert.

Stimmabgabe an der Urne

  • Wenn Sie Ihr Stimmrecht au der Urne ausüben, nehmen Sie bitte Ihre Unterlagen (Stimmrechtsausweis, Stimmkuvert und Stimmzettel) mit ins Stimmlokal. 
  • Geben Sie den Stimmrechtsausweis ab, und lassen Sie Ihr Stimmkuvert von der Urnenwache abstempeln, bevor Sie es in die Urne werfen.