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Steuervertretung und Vollmacht

Steuerpflichtige Personen, die für ihre Steuerangelegenheiten einen Vertreter bestimmen, können ein amtliches Vollmachtformular verwenden. Darin haben sie neben der eigenen Adresse auch diejenige des Vertreters (Vollmachtnehmer/in) anzugeben. Das Vollmachtformular ist zu unterzeichnen (bei Ehepaaren durch beide Ehegatten). Es ist nicht der Steuererklärung beizulegen, sondern mit separater Post direkt an folgende Adresse zu senden:

Kantonale Steuerverwaltung Schwyz
Team Register
Bahnhofstrasse 15
Postfach 1232
6431 Schwyz

Die Vollmacht gilt für das laufende und für künftige Steuerjahre bis zum Widerruf durch die steuerpflichtige Person (Vollmachtgeber/-in), welcher ebenfalls an die genannte Adresse zu senden ist.

Die steuerpflichtige Person kann eine der beiden Vollmachtarten wählen (im Vollmachtformular anzukreuzen):

A. Einfache Vollmacht (Standard)

  • Vertretung in allen Steuerverfahren mit Ausnahme der Quellensteuer, Grundstückgewinnsteuer und Liegenschaftenschätzungen
  • Zustellung von Steuererklärung und Rechnungen an die steuerpflichtige Person und der übrigen Verfahrensakten an den Vertreter.

B. Umfassende Vollmacht

  • Vertretung in allen Steuerverfahren
  • Zustellung aller Verfahrensakten (inkl. Steuererklärung und Rechnungen) an den Vertreter.

Die einleitenden Ausführungen gelten für beide Vollmachtarten.

Steuerpflichtige Personen mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland müssen einen in der Schweiz ansässigen Vertreter angeben und ihm eine umfassende Vollmacht gemäss Bst. B erteilen. Alternativ können sie auch eine Zustelladresse in der Schweiz bezeichnen.

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