Inhalt

Gemeindeversammlung überweist Einzelinitiative «Eispark Erlenmoos» unverändert an Urne

26. September 2019
Die ausserordentliche Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 25. September 2019, hat die Einzelinitiative «Eispark Erlenmoos» unverändert an die Urnenabstimmung vom 24. November 2019 überwiesen. Zudem hat die Gemeinde über aktuelle Themen und Projekte informiert.

Die 88 anwesenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben am Mittwoch, 25. September, die Einzelinitiative «Eispark Erlenmoos» behandelt. Nach einer Vorstellung der Vorlage durch Mitinitiantin Marlene Müller erläuterte Gemeindepräsident Christian Marty, wieso der Gemeinderat die Initiative, welche die Verantwortung für die Infrastruktur und den Betrieb eines Kunsteisfeldes vollumfänglich der Gemeinde übertragen will, ablehnt. Nach engagierten Voten aus Reihen der Stimmbürgerschaft erfolgten keine Abänderungs- oder Rückweisungsanträge. Daher geht das Sachgeschäft unverändert an die Urnenabstimmung vom 24. November 2019.

Zweischrittverfahren
Im Rahmen der Abstimmung vom 24. November 2019 werden die Stimmberechtigten mit einem Grundsatzentscheid darüber zu befinden haben, ob sie, wie in der Initiative formuliert, die Verantwortung für den Kauf oder die Miete der Infrastruktur sowie den Betrieb eines Eisfeldes vollumfänglich der Gemeinde Wollerau übertragen wollen. Stimmen sie der Übertragung der Aufgabe an die Gemeinde zu, ist für eine zweite Abstimmung, die innerhalb eines Jahres stattzufinden hat, ein detaillierter Antrag auszuarbeiten, der aufzeigt, wie die Gemeinde Wollerau die Infrastruktur bereitstellen und den Betrieb regeln will. Eine zweite Abstimmung würde zeitlich so angesetzt, dass der Betrieb für die Saison 2020/21 sichergestellt werden könnte.

Informationen zu aktuellen Projekten
Gemeindepräsident Christian Marty nutzte die Gelegenheit, über verschiedene aktuelle Themen zu informieren.

  • AXPO – Erdverlegung der Freileitung
    Die Stimmbürger der Gemeinde Wollerau genehmigten am 28. Februar 2016 mit einer Mehrheit von 71 Prozent einen Kredit in der Höhe von 3.8 Mio. Franken, damit sich die Gemeinde Wollerau an den Kosten der Verkabelung der Hochspannungs-Freileitung (110 Kilovolt) der Axpo im Raum Wollerau beteiligt. In der Folge wurde die Detailplanung an die Hand genommen. Im Mai 2018 unterbreitete Axpo das definitive Projekt den zuständigen Behörden des Bundes zur Plangenehmigung. Anfangs März 2019 bewilligten diese das Projekt. Die Plangenehmigung ist in der Zwischenzeit rechtskräftig.
    Der Baustart zur Verkabelung der Hochspannungs-Freileitung erfolgt Anfang Oktober 2019. Begonnen werden die Bauarbeiten mit Spülbohrungen im Bereich Stegacker und A3-Parkplatz. Im Frühling 2020 wird es an der Felsen- und Samstagernstrasse aufgrund der Bauarbeiten zu Einschränkungen in der Verkehrsführung kommen. Weitere Informationen folgen zum gegebenen Zeitpunkt.

  • Dorf- und Bildungszentrum
    Der Gemeinderat hat nach der Ablehnung der Initiative «Stop beim Neubau Dorf- und Bildungszentrum» die vorgängig sistierten Gespräche mit einem Teil der Einsprecher wiederaufgenommen. Die Hoffnung besteht, noch vor den Herbstferien Vergleichsverhandlungen abschliessen zu können. Es ist das Ziel des Gemeinderates, in den nächsten Wochen die Baubewilligung erteilen zu können.

  • Sanierung Schulhaus Runggelmatt
    Die Sanierung des Schulhauses Runggelmatt steht in den kommenden Jahren an. Dafür ist eine Bestandsaufnahme/Plangrundlage erforderlich, welche anknüpfend an die Analyse von 2009 den Ist-Zustand analysiert, den Sanierungsbedarf aufzeigt und die architektonische Plandokumentation erstellt. Diese Analyse wird Anfang 2020 gestartet. Die eingesetzte Arbeitsgruppe «Innenoptimierung Schulhaus Runggelmatt» hat zudem abzuklären, welche räumlichen Veränderungen angedacht werden sollten. Sie startet Ende Oktober 2019 mit ihrer Arbeit. Die Resultate obiger Teilschritte sollen bis Mitte 2020 in eine Empfehlung betreffend der Renovation Schulhaus Runggelmatt zusammengefasst werden.

  • Ortsplanung
    Derzeit laufen die Planungsarbeiten am kommunalen Richtplan und an der Teilrevision der Ortsplanung. Im Fall der Teilrevision der Ortsplanung sind aufgrund aktueller Entscheide des Bundesgerichtes sowie der kantonalen Vorprüfung noch Anpassungen vorzunehmen. Sobald
    die Vorarbeiten abgeschlossen sind, wird eine Gesamtrevision in Angriff genommen. Klärungsbedarf besteht auch im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz. Es werden derzeit Abklärungen angestellt, wie von Schutzbauten betroffene Grundeigentümer vor Nutzungsverlusten bewahrt werden können.

  • Kommunaler Richtplan – Stand und wesentliche Aspekte
    Die Eingaben aus der öffentlichen Mitwirkung vom Sommer 2018 und die Inputs aus den Sitzungen der Arbeitsgruppe sind in einen ersten Entwurf des kommunalen Richtplanes eingeflossen. Dieser wird von der Arbeitsgruppe Anfang Oktober 2019 beraten und anschliessend dem Gemeinderat zur Verabschiedung unterbreitet. In der Folge sind die Nachbargemeinden
    anzuhören und der Richtplan dem Kanton zur Vorprüfung zu unterbreiten. Danach kann die öffentliche Auflage erfolgen, bei der sich die Bürgerinnen und Bürger äussern können. Der kommunale Richtplan ist letztendlich vom Gemeinderat zu beschliessen und vom Regierungsrat zu genehmigen.

  • Liegenschaftsstrategie
    Die Abteilung Liegenschaften / Sicherheit ist in Zusammenarbeit mit der Liegenschafts- und Marktkommission an der Erarbeitung der Grund- und
    Leitsätze einer Liegenschaftsstrategie. Die strategischen Eckpunkte bilden den übergeordneten Rahmen einer Objektstrategie, die ebenfalls erarbeitet wird. Dabei werden die gemeindeeigenen Gebäude einzeln beleuchtet und beurteilt. Bis im November 2019 sind die strategischen Eckpunkte der Liegenschafts-strategie dem Gemeinderat vorzulegen.

  • Verwaltungsgebäude Bezirk Höfe – Zukunft
    An der Urnenabstimmung vom 20. Mai 1973 stimmten die Bürgerinnen und Bürger dem Sachgeschäft «Unentgeltliche Landabtretung an der Roosstrasse an den Bezirk Höfe für den Bau eines Bezirksgebäudes in Wollerau» deutlich zu. In der Folge schenkte die Gemeinde Wollerau dem Bezirk Höfe das Grundstück Kat. Nr. 519 Roosstrasse Wollerau mit 1'661 m2 Bauland.
    1974 schlossen die Gemeinde Wollerau und der Bezirk Höfe den Schenkungsvertrag ab. In den Bestimmungen wurde unter anderem festgehalten, dass der Bezirk Höfe verpflichtet ist, ihm zugewiesene und von ihm nicht benötigte Räume im Verwaltungsgebäude der Gemeinde zum Selbstkostenpreis zu vermieten. Im Schenkungsvertrag ist keine Überbindungsklausel vorhanden. Dies bedeutet, dass der Bezirk Höfe grundsätzlich die von der Gemeinde Wollerau geschenkte Liegenschaft verkaufen kann.
    Im Juli 2018 hat der Bezirksrat Höfe im Rahmen einer Gesamtschau seiner Liegenschaften entschieden, das Rathaus Roosstrasse nicht zu sanieren und stattdessen das Schulhaus Leutschen in ein Verwaltungsgebäude
    umzufunktionieren. Die gesamte Bezirksverwaltung soll im künftigen Rathaus Leutschen vereint werden. Nach der Genehmigung des Sachgeschäftes Rathaus Leutschen durch den Stimmbürger wird der Bezirksrat Höfe entscheiden müssen, wie das Rathaus an der Roosstrasse in Wollerau genutzt werden soll.
    Der Bezirksrat Höfe teilte dem Gemeinderat Wollerau im August 2019 mit, dass der Bezirksrat vor öffentlichen Verkaufsbemühungen zuerst die Gemeinde Wollerau als ehemalige Schenkerin der Landparzelle informieren würde, um ein allfälliges Interesse an der Liegenschaft abzuholen.
    Der Gemeinderat Wollerau hat dies mit Freude zur Kenntnis genommen. Zum heutigen Zeitpunkt kann und will der Gemeinderat Wollerau noch keine Zusage oder Absage machen. Er wird aber die Kaufmöglichkeit in die aktuelle Erarbeitung einer Liegenschaftsstrategie miteinbeziehen.

  • Investitionsplanung 2019–2030
    Der Gemeinderat hat eine Übersicht über die Investitionen bis 2030 erstellen lassen. Sie enthält alle zurzeit bekannten Investitionen im Bereich Infrastruktur. Dazu gehören die Projekte DBZW und MZH Riedmatt genauso wie Investitionen in Strassen und in die Kanalisation. Auch wurden Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen aufgenommen. Die Planung wird mit dem Voranschlag 2020 und dem Finanzplan 2021-23, die aktuell erarbeitet werden, nochmals abgeglichen. Danach liegt das Planungsinstrument vor. Es wird regelmässig aktualisiert.

  • Spielgruppen in Wollerau – Unterstützung
    In Wollerau sind mehrere Spielgruppen aktiv, in denen sich Kinder zwischen 2 ½ Jahren und Kindergarteneintritt während einigen Stunden zum Spielen treffen können. Aktuell sind es zwischen 30 und 40 Kinder, welche dieses Angebot in Wollerau nutzen.
    Die Gemeinde unterstützte bisher die Spielgruppe Wollerau mit dem Erlass des Mietzinses für die Räumlichkeiten im Pavillon Runggelmatt. Nachdem Ende 2018 eine andere Spielgruppe einen Antrag auf finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Wollerau gestellt hat, hat der Gemeinderat grundsätzlich über das Angebot von Spielgruppenplätzen in der Gemeinde Wollerau und deren Gleichbehandlung gesprochen. Er erachtet das Angebot von Spielgruppen als sinnvoll, unterstützungswürdig und als wertvolle Ergänzung des Krippen- und Hortangebotes in der Gemeinde. Mit Blick auf die Anfragen weiterer Spielgruppen gab er die Erarbeitung eines neuen «Regimes» zur Unterstützung der Spielgruppen in Auftrag.
    Künftig sollen Institutionen und Organisationen, welche auf dem Gemeindegebiet von Wollerau die Möglichkeit zum Besuch einer Spielgruppe anbieten, mit einem jährlichen Betreuungsbeitrag von 200 Franken pro Kind, welches in Wollerau seinen Wohnsitz hat, unterstützt werden. Der Beitrag wird pro betreutes Kind nur einmal geleistet, auch wenn ein Kind mehrmals pro Woche das Angebot einer Spielgruppe belegt.
    Die betreuenden Spielgruppen haben gewisse Vorgaben zu erfüllen, welche sich an den Richtlinien des Schweizerischen Spielgruppen-Leiterinnen-Verbandes orientieren.
    Der daraus resultierende Aufwand wurde ins Budget 2020 aufgenommen. Die Stimmbürger werden im Rahmen der Behandlung des Voranschlags 2020 darüber zu befinden haben.

  • Hergisroosweg
    Im August 2019 hat der Gemeinderat darüber informiert, dass der Hergisroos-weg künftig nur noch als Fussweg signalisiert werden soll. Die Stimm-bürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Wollerau haben im November 2007 beim Sachgeschäft «Neubau einer Fusswegverbindung Hergisroos bis Runggelmatt» Ja zu einem «Gehweg ohne Radverkehr» gesagt. In der Abstimmungsbotschaft wurde unter 2.4 explizit festgehalten, dass «kein Veloweg» geplant ist.
    Die explizite Beschilderung als Fussweg ist allerdings nach der Realisierung nie erfolgt. Im Herbst 2018 wurden der Gemeinderat respektive die zuständige Abteilung Tiefbau / Umwelt nach kritischen «Ereignissen» zwischen kleineren Fussgängern und Velofahrern aufgefordert, die Frage betreffend der Nutzung des Hergisrooswegs mit Velos zu prüfen. Deshalb hat der Gemeinderat im November 2018 die Signalisation «Fussweg (SSV-Signal 2.61)» mit dem Zusatz «Fahrräder im Schritttempo gestattet» beim Hergisroosweg angeordnet.
    Diese Signalisation wurde vom kantonalen Tiefbauamt, dem Verkehrsanordnungen zur Prüfung vorzulegen sind, nicht genehmigt, da die erforderlichen Wegbreiten für einen Gegenrichtungsverkehr nicht gegeben sind. Der Fussweg wird zudem rege von Fussgängern benutzt.
    Der Gemeinderat hat im Mai 2019 den Antrag der Tiefbau- und
    Verkehrskommission, gestützt auf die Ausführungen und die Beurteilung des kantonalen Tiefbauamtes die Signalisation «Fussweg» vorzunehmen, zur erneuten Prüfung zurückgewiesen. Er wollte an der ursprünglichen Idee eines Fusswegs, der auch von Velofahrern sinnvoll genutzt werden kann, festhalten.
    Auch diese Prüfung, in welche auch die Abteilung Bildung involviert war, hat gezeigt, dass keine andere Möglichkeit zur Signalisation besteht. Deshalb hat sich der Gemeinderat dazu entschieden, den Hergisroosweg als «Fussweg (SSV-Signal 2.61)» zu deklarieren.
    Der Gemeinderat hat sich den Entscheid nicht einfach gemacht und Lösungen gesucht, um der heutigen Situation gerecht zu werden, aber zugleich die bestehenden und bekannten Gefahren zu eliminieren. Die zuständige Abteilung Tiefbau / Umwelt wie der Gemeinderat sind sich bewusst, dass die Lenkung velofahrender Kinder via Alte Wollerauerstrasse und Felsenstrasse
    Herausforderungen bietet. Es gilt letztendlich wie auf anderen Strassen, dass grosse und kleine Verkehrsteilnehmer aufeinander Rücksicht nehmen.

    Des Weiteren haben Gemeinderat Michael Hess als Ressortverantwortlicher Gesellschaft und Marlene Müller, Präsidentin der Stiftung Alterszentrum Turm-Matt, über den Stand und das weitere Vorgehen beim Ersatz-/Neubau Pflegeheim Turm-Matt orientiert.

Zugehörige Objekte

Name
2019-37_MM_A.o._Gemeindeversammlung_vom_25._September_2019.pdf Download 0 2019-37_MM_A.o._Gemeindeversammlung_vom_25._September_2019.pdf