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Wollerau budgetiert 2024 mit Gewinn
Insgesamt rechnet die Gemeinde Wollerau für 2024 mit einem Gesamtaufwand von CHF 48'817'600.—. Dem stehen Erträge von CHF 49'148'900.—gegenüber. Der daraus resultierende Ertragsüberschuss (Gewinn) von CHF 331'300.— ist vor allen Dingen auf die nach wie vor hohe Steuerkraft der Wollerauer Bevölkerung zurückzuführen.
Hohe Investitionstätigkeit
2024 plant der Gemeinderat Investitionen von über CHF 17 Millionen. Zurückzuführen ist dies vor allen Dingen auf die gleichzeitige Realisierung der MZH Riedmatt (CHF 7.1 Mio) und des Dorf- und Bildungszentrum Wollerau (CHF 5.2 Mio). Neben zahlreichen kleineren Investitionen stehen im Gemeindehaus Wächlen nach über 20-jähriger Betriebsdauer grössere Ersatz- und Sanierungsarbeiten an (CHF 1,2 Mio). Die Heizung, die Beleuchtung und das Leitsystem funktionieren nicht mehr einwandfrei und müssen ersetzt werden.
Konstanter Steuerfuss
Sowohl bei den natürlichen Personen als auch bei den juristischen Personen plant der Gemeinderat mit einem konstanten Steuerfuss von 60 Prozent, resp. 65 Prozent, einer Einheit. Der Haushalt der Gemeinde Wollerau ist nach wie vor in sehr guter Verfassung. Die Gemeinde wird die anstehenden Investitionen im kommenden Jahr aus den vorhandenen flüssigen Mitteln finanzieren können. Erst 2025 ist die Aufnahme von Fremdkapital geplant. Dieses ist für Wollerau auch langfristig tragbar. Mit dem Voranschlag 2024 wird die konstante Finanz- und Steuerpolitik der Gemeinde fortgesetzt.
Der Voranschlag 2024 ist ab 3. November 2023 auf der Website der Gemeinde Wollerau (www.wollerau.ch) aufgeschaltet und wird den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 6. Dezember zur Beschlussfassung vorgelegt.
Preiswerter Wohnraum
An der Gemeindeversammlung traktandiert und präsentiert der Gemeinderat überdies eine Vorlage zur Ermöglichung von preiswertem Wohnraum auf einer gemeindeeigenen Parzelle am Fritschweg. Bereits 2014 haben die Stimmberechtigten in diesem Zusammenhang einem Baurechtsvertrag mit der Wohnbaugenossenschaft Wollerau zugestimmt. Mit der angestrebten Teilrevision des Zonenplans und des Baureglements sollen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von preiswertem Wohnraum am Fritschweg geschaffen werden. Das Sachgeschäft wird im März 2024 den Stimmberechtigten zur finalen Beschlussfassung an der Urne vorgelegt.