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Pluralinitiative DBZW – Richtigstellungen des Gemeinderats

15. Februar 2023
Am 12. März 2023 entscheidet die Wollerauer Stimmbevölkerung zum dritten Mal an der Urne über das Dorf- und Bildungszentrum. Abgestimmt wird über die Pluralinitiative «für ein ökologisch optimiertes und nachhaltiges Alternativprojekt DBZW mit einem Verpflichtungskredit von Fr. 18 Mio.» Basierend auf der medialen Berichterstattung und vielen bilateralen Gesprächen mit der Bevölkerung stellt der Gemeinderat fest, dass im Hinblick auf die anstehende Abstimmung verschiedene Falschinformationen kursieren.

Gerne stellt der Gemeinderat der Bevölkerung das Projekt DBZW am Mittwoch, 15. Februar, um 19.30 Uhr im Erlenmoos nochmals vor. Dabei beantwortet er gerne die Fragen aus den Reihen der Stimmberechtigten und erläutert nochmals, weshalb er die Pluralinitiative mit einem «Nein» zur Ablehnung empfiehlt. Der Gemeinderat hat die Initiantinnen und Initianten eingeladen, an der Informationsveranstaltung ihre Initiative öffentlich vorzustellen. Diese verzichten jedoch darauf.

Für all jene, die an der Informationsveranstaltung nicht teilnehmen können und im Sinne einer ausgewogenen Information möchte der Gemeinderat an dieser Stelle die folgenden Punkte richtigstellen:

Inhalt der Abstimmung
Das Initiativkomitee erweckt mit seinem Alternativprojekt den Anschein, dass am 12. März 2023 darüber abgestimmt werde. Dies ist falsch.

Am 12. März 2023 wird die Wollerauer Stimmbevölkerung einzig darüber befinden, ob die Ausgabenbewilligung für das DBZW von aktuell Fr. 30‘722’100 auf Fr. 18‘000'000 gekürzt werden soll oder nicht. Das vom Initiativkomitee umrissene und laufend angepasste Projekt ist nicht Gegenstand der Abstimmung. Abgestimmt wird einzig und allein über eine Kürzung der Ausgabenbewilligung.

Sollte die Initiative angenommen werden, muss der Gemeinderat ein neues Projekt ausarbeiten. In Ausgestaltung des Raumprogramms ist er frei – das vom Initiativkomitee umrissene Projekt kann dabei gemäss Verwaltungsgericht höchstens als Anregung dienen.

Behauptung: «DBZW, ein Behördenprojekt»
Es wird verschiedentlich behauptet, das DBZW sei ein Behördenprojekt. Dabei ist doch das Gegenteil der Fall: Das DBZW ist das ausgewogene Ergebnis eines langjährigen, breit abgestützten Prozesses, in den folgende Anspruchsgruppen in Wollerau einbezogen wurden: Schule, Familien, Krippe & Hort, Vereine und Behörden.

Sollte die Pluralinitiative angenommen werden, muss der Gemeinderat bei der Neuplanung mit Fr. 18 Mio. statt Fr. 30,7 Mio. auskommen. Dies bedeutet eine schmerzhafte Verzichtsplanung, bei der zwangsläufig die berechtigten Bedürfnisse und Anliegen einer oder mehrerer Anspruchsgruppen enttäuscht würden.  

Behauptung: «Alternativprojekt direkt umsetzbar»
Befürworter der Pluralinitiative behaupten, der Gemeinderat könne das Alternativprojekt mit den vorgesehenen Reduktionen direkt in Angriff nehmen. Diese Behauptung ist falsch und irreführend.

Allein veränderte Dimensionen und Nutzung eines Projekts ziehen zwingend ein neues Baubewilligungsverfahren nach sich, in dem erneute Einsprachen vorgebracht werden könnten.

Lernschwimmbecken
Schwimmen ist eine Kompetenz, die der Lehrplan 21 fordert. Zu Recht, wie der Gemeinderat findet, ist doch jeder Badeunfall einer zu viel.

Der Gemeinderat ist deshalb der Meinung, dass es insbesondere für eine reiche Seegemeinde nicht angehen kann, keinen Schwimmunterricht anzubieten und die Schülerinnen und Schüler allenfalls ohne diese Kompetenz aus der Primarschule zu entlassen.

Der Gemeinderat

 

 

Bild: Visualisierung des DBZW

Bild: Visualisierung des DBZW