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Dorf- und Bildungszentrum Wollerau

14. Juli 2022
Ende November 2021 ging beim Gemeinderat die Pluralinitiative für «ein ökologisch opti-miertes und nachhaltiges Alternativprojekt DBZW mit einem Verpflichtungskredit von Fr. 18 Mio.» ein. Der Gemeinderat erklärte die Initiative mit Beschluss vom 14. Februar 2022 für un-gültig, wogegen die Initianten Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben. Das Gericht heisst die Beschwerde gut und stellt fest, dass die Pluralinitiative in der Form einer allgemei-nen Anregung gültig ist.

Das Projekt des Dorf- und Bildungszentrums Wollerau (DBZW) erhielt von der Stimmbevölkerung der Gemeinde bereits zwei Mal an der Urne die Zustimmung. Die Realisierung wird aktuell jedoch durch zwei Rechtsmittelverfahren blockiert.

Einerseits war die Baubewilligung mit Beschwerde bis vor Verwaltungsgericht strittig. Das Gericht wies die Bewilligung zur Neubeurteilung an den Gemeinderat zurück, verbunden mit dem Auftrag die Bewilligung in zwei Punkten (Gutachten zum ausserschulischen Lärm sowie Nachweis der Veloabstellplätze) nachzubessern. Die durch den Gemeinderat neu ausgestellte Baubewilligung ist erneut Gegenstand eines Rechtsmittelverfahrens und liegt derzeit beim Regierungsrat zur Beurteilung. Der weitere Instanzenzug wird beiden Parteien offenstehen.

Neben der baurechtlichen Auseinandersetzung beschäftigt auch die Pluralinitiative für «ein ökologisch optimiertes und nachhaltiges Alternativprojekt DBZW mit einem Verpflichtungskredit von Fr. 18 Mio.» den Gemeinderat. Der Initiativtext lautet wie folgt:

 «Der von den Stimmberechtigten der Gemeinde Wollerau in der Volksabstimmung vom 27. November 2016 genehmigte Verpflichtungskredit über den Neubau des Dorf- und Bildungszentrums Wollerau (DBZW) in der Höhe von brutto Fr. 30 722 100 inkl. MwSt. (indexiert, Baukostenindex Stand 01.09.2016) wird um den Betrag von Fr. 12'722'100.00 reduziert.»

Nach Beizug eingehender externer rechtlicher Beratung kam der Gemeinderat zum Schluss, die Initiative sei rechtsmissbräuchlich und daher als ungültig zu qualifizieren. Sein Argumentarium stützte der Gemeinderat darauf, dass die Bevölkerung dem Projekt bereits zwei Mal (2016 und 2019) zugestimmt hat und die Initianten dasselbe Projekt nun zum wiederholten Male über eine Initiative juristisch angreifen. Aus Sicht des Gemeinderats stellt dies eine missbräuchliche Verwendung der an sich legitimen direktdemokratischen Rechte dar. Der von den Stimmberechtigten bereits zwei Mal zum Ausdruck gebrachte Wille zur Realisierung des «DBZW» wird durch die Initiative erneut in Frage gestellt.

Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass die Pluralinitiative in der Form einer allgemeinen Anregung als gültig einzustufen ist. Entgegen den Initianten handelt es sich bei der Initiative jedoch nicht um einen ausgearbeiteten Entwurf, sondern bloss um eine allgemeine Anregung. Durchaus kritisch erwähnt das Gericht zu Ungunsten der Initianten, es sei nicht von der Hand zu weisen, dass eine Abstimmung allein über den Kreditrahmen, wie er von der Pluralinitiative nun angestossen sei, eine wenig Inhalt bietende Angelegenheit sei. Es werde über die Kürzung der Mittel um rund 41 % abzustimmen sein, ohne dass aus der Initiative heraus Ideen über eine Projektredimensionierung ersichtlich würden.

Der Gemeinderat verzichtet auf einen Weiterzug des Verwaltungsgerichtsentscheids, womit das Urteil in Rechtskraft erwachsen wird. Damit wird die Pluralinitiative der Bevölkerung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Über das weitere Vorgehen wird der Gemeinderat zu gegebener Zeit informieren.

14. Juli 2022, Der Gemeinderat