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Gemeinde Wollerau; Öffentliche Planauflage vom 8. Januar bis 8. Februar 2021 - Auflage Nutzungsplanungsrevision
Gemeinde Wollerau / Auflage Nutzungsplanungsrevision
In Anwendung von § 25 Abs. 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) werden folgende Unterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
– Zonenplan Siedlung und Landschaft
– Änderung Baureglement
– Orientierende Beilagen: a) Zonenplan Siedlung, Änderungen, Zonenplan Landschaft, Änderungen. Erläuterungsbericht.
Die Unterlagen können während der üblichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung (Abteilung Hochbau), eingesehen werden.
Die Unterlagen sind auch unter https://www.wollerau.ch/teilrevisionortsplanung einsehbar.
Zur Einsprache ist gemäss § 25 Abs. 3 PBG jedermann berechtigt. Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Wollerau zu richten. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 8. Januar bis und mit 8. Februar 2021.
Wollerau, 8. Januar 2021 Der Gemeinderat