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Gemeinde Wollerau; Öffentliche Planauflage vom 8. Januar bis 8. Februar 2021 - Informations- und Mitwirkungsverfahren Ortsplanungsrevision
Gemeinde Wollerau / Informations- und Mitwirkungsverfahren Ortsplanungsrevision
Gestützt auf § 25 Abs. 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) nimmt der Gemeinderat Wollerau im Rahmen des Informations- und Mitwirkungsverfahrens Einwendungen und Vorschläge zu seinen Planungen entgegen.
Es kann/können deshalb vom 8. Januar bis 8. Februar 2021 während der üblichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung (Abteilung Hochbau), eingesehen werden:
– Ortsplanungsrevision, Teilrevision «Nutzungsplanung Fritschweg».
Die Unterlagen sind auch unter www.wollerau.ch/teilrevisionnutzung einsehbar.
Schriftliche Meinungsäusserungen zu den Entwürfen sind bis spätestens 8. Februar 2021 an den Gemeinderat Wollerau zu richten.
Wollerau, 8. Januar 2021 Der Gemeinderat