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Öffentliche Planauflage vom 2. bis 22. Oktober 2020 - Gemeinde Wollerau

2. Oktober 2020

Gemeinde Wollerau
Vorentscheid gemäss § 84 Abs. 3 Planungs- und Baugesetz

Gesuchsteller:            Reto Toscan, Aeschenstrasse 26, 8834 Schindellegi
Grundeigentümer:      Hamo AG, Rainstr. 45, 8808 Pfäffikon
Gegenstand:              Vorentscheid zur Abklärung wichtiger Baufragen im Zusammenhang                                        mit einem Bauvorhaben auf KTN 516 mit Verbindlichkeit gegenüber                                       Dritten
Standort:                    Fabrikstrasse 10
Betroffene KTN:          516

Während der Auflagefrist kann bei der betreffenden Bewilligungsbehörde der Gemeinde bzw. des Bezirkes gegen das Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Einsprache nach Massgabe des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 6. Juni 1974 erhoben werden (gemäss § 80 Abs. 1 PBG, SRSZ 400.100; §§ 38 ff. VRP, SRSZ 234.110; Art. 12 und 12a bis g NHG, SR 451).

Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 2. bis 22. Oktober 2020
Zivilrechtliche Ansprüche sind nach Massgabe der Schweizerischen Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 (ZPO, SR 272) geltend zu machen (§ 80 Abs. 3 PBG).

Gemeinderat Wollerau, 30. September 2020