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Öffentliche Planauflage vom 3. Juli bis 3. August 2020 - Gemeinde Wollerau / Auflage Nutzungsplanungsrevision

3. Juli 2020

In Anwendung von § 25 Abs. 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) werden folgende Unterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:

– Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV, 2.7.2020
– Änderungen Baureglement, 2.7.2020
– Vorprüfungsbericht Volkswirtschaftsdepartement, 24.6.2020.

Die Unterlagen können während der üblichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung (Abteilung Hochbau), eingesehen werden.

Zur Einsprache ist gemäss § 25 Abs. 3 PBG jedermann berechtigt. Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat Wollerau zu richten. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 3. Juli bis und mit 3. August 2020.

Wollerau, 3. Juli 2020                                                                                Der Gemeinderat