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Gemeinde Wollerau / Gestaltungsplan

20. Januar 2023

Gestützt auf § 30 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 14. Mai 1987 (PBG, SRSZ 400.100) wird folgender Gestaltungsplan vom 20. Januar bis 9. Februar 2023 öffentlich aufgelegt:

«Stegacker 2», Sonnenrain / Stegacker / Hauptstrasse / Roosstrasse, Wollerau, KTN 122, 865, 1840, 1918, Koordinaten 2 697 056/1 227 589.

Gesuchstellerin:    Rita Baumann-Schuler, Stegacker 2, 8832 Wollerau.
Planverfasserin:    Planpartner AG, Obere Zäune 12, 8001 Zürich.
Grundeigentümer: Diverse.

Die Gestaltungsplanunterlagen liegen bei der Gemeindeverwaltung (Abteilung Hochbau) zur Einsicht auf. Wer durch den Gestaltungsplan berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Gemeinderat Wollerau Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.

Die Auflage- und Einsprachefrist dauert vom 20. Januar bis und mit 9. Februar 2023.

Wollerau, 20. Januar 2023                                                     Der Gemeinderat