Inhalt

Gemeindeversammlung Wollerau genehmigt Voranschlag 2022

2. Dezember 2021
Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Wollerau genehmigte am 1. Dezember 2021 anlässlich der ordentlichen Gemeindeversammlung den Voranschlag 2022 mit einem prognostizierten Aufwand von Fr. 44.5 Mio. und einem erwarteten Ertrag von Fr. 46.2 Mio. was zu einem Ertragsüberschuss von Fr. 1.7 Mio. führen würde. Bei der Festsetzung des Steuerfusses folgten die Stimmberechtigten dem Antrag des Gemeinderats und belassen diesen weiterhin bei 65 Prozent einer Einheit. Die Nettoinvestitionen sollen sich 2022 auf Fr. 7.8 Mio belaufen.

Der Voranschlag 2022 wurde das zweite Mal nach dem neuen Rechnungslegungsmodell HRM2 erstellt. Dadurch ist ein Eins-zu-Eins-Vergleich zum Voranschlag 2021 möglich. Die Erfolgsrechnung weist bei einem Totalaufwand von Fr. 44.523 Mio. (2021 Fr. 50.271 Mio.) und einem Ertrag von Fr. 46.260 Mio. (2021 Fr. 39.848 Mio.) einen Ertragsüberschuss von Fr. 1.737 Mio. (Vorjahr Fr. Aufwandüberschuss von Fr. 10.423 Mio.) aus. Die Hauptgründe für diesen Ertragsüberschuss sind:

  1. Der innerkantonale Finanzausgleich sinkt gegenüber dem Vorjahr um Fr. 5.5 Mio. auf Fr. 5.733 Mio.  In den Finanzplanjahren 2023–2025 wird mit jährlichen Finanzausgleichszahlungen von Fr. 7.0 Mio. gerechnet.
  2. Die Steuererträge 022 wurden aufgrund den aktuellen Steuererträgen 2021 um rund Fr. 6 Mio. höher budgetiert.

Der Sach- und der Personalaufwand liegen 2022 rund Fr. 0.9 Mio. höher als im Voranschlag 2021.

Für den Gemeinderat Wollerau ist der Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit eine wichtige Zielgrösse. Dieser wird nächstes Jahr mit Fr. 3.9 Mio. positiv ausfallen. Die operative Tätigkeit kann aus den betrieblichen Erträgen finanziert werden.

 

Geplante Investitionen

Die Nettoinvestitionen für 2022 belaufen sich auf Fr. 7.8 Mio. (Vorjahr Fr. 3.4 Mio.). Wesentlich zu Buche schlagen neben den weiteren Arbeiten an den Gemeindestrassen mit Fr. 3.1 Mio. die provisorische Schulraumerweiterung mit Fr. 0.75 Mio. und die erste Tranche Projekt Ersatzbau MZH Riedmatt mit Fr. 2.0 Mio., diverse Kanalisationsprojekte mit Fr. 1.5 Mio. sowie Fr. 0.1 Mio. für die Sanierung Grenzbach.

Durch die hohe Investitionstätigkeit in den nächsten Jahren von Fr. 72.3 Mio. (Dorf- und Bildungszentrum, Mehrzweckhalle Riedmatt, Beitrag Alterszentrum Turm-Matt, diverse Strassen- und Kanalisationsprojekte sowie Hochwasserschutz Krebsbach) wird das Fremdkapital nach heutigem Kenntnisstand Ende 2025 bei Fr. 56.4 Mio. liegen.

Die Selbstfinanzierung (Cash flow Gesamthaushalt) weist für das Jahr 2022 einen positiven Saldo von Fr. 3.9 Mio. aus. Der Finanzplan zeigt für die Jahre 2023 bis 2025 jeweils einen positiven Cash Flow zwischen Fr. 3.4 Mio. und Fr. 4.5 Mio.

 

Gemeindeversammlung folgt dem Gemeinderat

Der budgetierte Ertragsüberschuss von Fr. 1.7 Mio. sowie das gemäss Hochrechnung per Ende 2022 erwartete Eigenkapital von Fr. 58.3 Mio. erlaubten es dem Gemeinderat, den Stimmberechtigten einen Steuerfuss von unverändert 65 Prozent einer Einheit zu beantragen. Die Gemeindeversammlung folgte der Wollerauer Exekutive und genehmigte sowohl den Voranschlag 2022 sowie den Steuerfuss ohne Wortmeldung einstimmig.

 

Zwei Sachgeschäfte an die Urne überwiesen

Gemeinsam mit dem Bezirk Höfe und den Gemeinden Feusisberg und Freienbach will die Gemeinde Wollerau das Projekt «Hochwasserschutz und Revitalisierung Krebsbach» realisieren. Mit dem der Gemeindeversammlung vorgelegten Projekt strebt man die Reduktion der vorhandenen Hochwasserschutzdefizite im Landwirtschaftsgebiet Sihlegg und im Siedlungsgebiet Wollerau, Wilen und Bäch mittels diverser baulicher Anpassungen am Gerinne, Geschiebe- und Schwemmholzrückhalt, Retention und Revitalisierung an. Die Notwendigkeit der Massnahmen begründet sich aus den Abklärungen der Gefahrenkarte und den bereits erfolgten Hochwasserereignissen. Mit dem vorliegenden Projekt kann die Hochwassersituation im Gebiet des Krebsbachs in Wollerau deutlich und langfristig gelöst werden.

Der Gemeinderat beantragte der Gemeindeversammlung daher, für die Realisierung des Projekts «Hochwasserschutz und Revitalisierung Krebsbach» eine Ausgabenbewilligung von Fr. 4'225'000.00 (inkl. MwSt. und exkl. teuerungsbedingte Mehr- oder Minderkosten) zu genehmigen und zuhanden der Urnenabstimmung zu überweisen. Dies tat die Versammlung denn auch ohne Wortmeldung.

Das zweite Sachgeschäft steht im Zusammenhang mit der KVA Linth. Das Projekt «KVA Linth 2025» umfasst den geplanten Ersatz der knapp 40-jährigen Ofenlinie 2 und eine umfangreiche Ertüchtigung der im Jahr 2001 erbauten Ofenlinie 1. Die Abgasreinigungen der beiden Ofenlinien sollen ersetzt und auf den neusten Stand der Technik gebracht werden. Die Dampfturbinen für die Stromproduktion sollen einer effizienteren Turbogruppe Platz machen und der Schlackenaustrag soll für eine bessere Metallrückgewinnung neu auf Trockenschlacke umgerüstet werden.

Eigentümer der KVA Linth ist der Zweckverband für die Kehrichtbeseitigung im Linthgebiet. Gemäss den Statuten des Zweckverbandes werden die Investitionskosten nach dem Verursacherprinzip belastet. Dementsprechend wird das Projekt «KVA Linth 2025» vollumfänglich über die Abfallgebühren finanziert. Es wird kein Steuergeld eingesetzt, das heisst, für die Gemeinden entstehen keine direkten Kosten.

Gemäss Statuten entscheiden über Baukredite die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der 28 Gemeinden an der jeweiligen Gemeindeversammlung bzw. an der Urne, auch wenn für die Gemeinden keine direkten Kosten entstehen. Der Gemeinderat beantragte der Gemeindeversammlung daher, für die Realisierung des Projekts «KVA Linth 2025» eine Ausgabenbewilligung von Fr. 198.0 Mio. an die Urne zu überweisen, um dem Zweckverband die Realisierung des Projekts zu ermöglichen. Die Gemeindeversammlung unterstützt den Gemeinderat in seinem Anliegen und überwies das Geschäft ebenfalls unverändert an die Urne.