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Fristverlängerung Steuererklärung

eFrist - Fristerstreckungen Steuern online

Ihre Steuererklärung wird Ihnen bis spätestens Ende Februar zugestellt. Diese muss bis 31. März ausgefüllt und an folgende Adresse eingerecht werden:

Kantonale Steuerverwaltung Schwyz
Steuererklärungseingang nP
Bahnhofstrasse 15
6430 Schwyz

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, diese Frist einzuhalten, haben Sie die Möglichkeit, ein Gesuch um Fristerstreckung einzureichen, und zwar bis spätestens zum Datum der bestehenden Frist. Falls Sie eine Fristerstreckung benötigen, bitten wir Sie, unseren eService zu nutzen.

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