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Wochenaufenthalt

Wer sich in Wollerau aufhält, ohne seine auswärtige Niederlassung (Wohnsitz) aufzugeben, hat sich innert 14 Tagen beim Einwohneramt zum Wochenaufenthalt anzumelden und einen Heimatausweis (Interimsausweis) der Wohnsitzgemeinde zu hinterlegen.

Bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit:

  • Heimatausweis (Interimsausweis)
  • Kopie Miet-/oder Kaufvertrag (bei Untermiete eine Kopie des Untermietvertrages oder das schriftliche Einverständnis des Hauptmieters/Eigentümers)

Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 50.--

Ausreichend begründet ist ein Wochenaufenthalt bei:

  • Studium (Hochschule, Universität)
  • befristeter Arbeitsaufenthalt / Berufsausbildung / Lehre
  • Saison- bzw. Sommer- und Winteraufenthalt
  • Hotel- und Pensionsaufenthalt
  • Heim-, Anstalts- oder Klinikaufenthalt

Anderweitige Beanspruchung des Wochenaufenthaltes müssen Sie eingehend begründen. Wir bitten Sie dazu, persönlich beim Einwohneramt vorzusprechen.

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