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Hundesteuern

Einzug der Hundesteuern
Anfang Jahr erhalten Sie von der Gemeinde Wollerau eine Rechnung für die Bezahlung der Hundesteuer. Mit der Bezahlung der Hundesteuern bestätigen Sie, dass eine gesetzlich vorgeschriebene Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.

Die Hundesteuer beträgt:
  • für einen Hund CHF 100.- pro Jahr
  • für jeden weiteren Hund pro Haushalt je CHF 100.- mehr als die Grundsteuer
  • für einen Nutzhund CHF 40.- pro Jahr

Als Nutzhunde gelten Zug- und Treibhunde in der Landwirtschaft sowie Jagdhunde. Von der Hundesteuer befreit sind die Halter von ausgebildeten Armee-, Lawinen-, Polizei-, Katastrophen-, Schweiss- und Blindenhunden, die ihrer Ausbildung entsprechend eingesetzt werden können. Wenn zwei oder mehrere Hunde im selben Haushalt leben, wird für den ältesten Hund der Normaltarif berechnet (CHF 100.--). Für alle weiteren Hunde pro Haushalt wird je CHF 100.- mehr als die Grundsteuer in Rechnung gestellt.

Registrierung eines Hundes
Seit 1.1.2007 müssen alle Hunde mit einem Microchip oder einer Tätowierung gekennzeichnet und in der nationalen Datenbank AMICUS registriert sein. Für Hunde mit gut lesbarer Tätowierung ist ein zusätzlicher Microchip nicht vorgeschrieben. Hingegen müssen auch die Tätowierungen in der nationalen Datenbank AMICUS registriert werden.

Für neue Hundehalter (ab 01.01.2016)
Melden Sie sich via Online-Schalter oder Email an finanzen@wollerau.ch und teilen Sie mit, dass Sie Hundehalter sind. Wir werden Sie anschliessend bei AMICUS als Hundehalter registrieren. Danach wird Ihnen von AMICUS das Login sowie auch das Passwort für die Hundedatenbank schriftlich zugestellt, damit Sie die Registrierung des Hundes bei AMICUS vornehmen können.

Für bestehende Hundehalter
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, melden Sie direkt via AMICUS Ihren Hund an. Wir bitten Sie, uns via Online-Schalter oder Email an finanzen@wollerau.ch ebenfalls zu informieren.

Mutationen
Adressänderungen melden Sie bitte über uns.

Wenn Sie keinen Hund mehr besitzen oder wenn Sie einen neuen/weiteren Hund besitzen, wenden Sie sich bitte direkt an AMICUS. Die bestehenden Zugangsdaten von der bisherigen Datenbank ANIS sind weiterhin gültig.

Zugehörige Objekte

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