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Gemeinde Wollerau: Aufwandüberschuss und Steuerfusserhöhung für 2019 geplant

7. November 2018
Der Gemeinderat Wollerau legt den Wollerauer Bürgerinnen und Bürger an der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2018 einen Voranschlag 2019 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 3.7 Mio. vor. Dieser Aufwandüberschuss ist trotz einer Steuererhöhung von 5 % einer Steuereinheit ausgefallen.

Für das Jahr 2018 wird von einer ausgeglichenen Rechnung ausgegangen. Die Steuererträge bewegen sich auf dem Niveau des Voranschlags, jedoch sind die Abschreibungen infolge Verzögerung bei diversen Investitionen tiefer ausgefallen als geplant. Statt Fr. 0.52 Mio. Aufwandüberschuss wird zum jetzigen Zeitpunkt mit einer schwarzen „Null" gerechnet.

Der Voranschlag 2019 der laufenden Rechnung weist einen Aufwandüberschuss von Fr. 3.71 Mio. aus. Zwei Gründe führen unter anderem zu diesem Aufwandüberschuss:

1. Der kantonale Finanzausgleich steigt gegenüber dem Vorjahr um Fr. 6.93 Mio. auf Fr. 13.17 Mio. an. Die Nachkalkulation der Finanzausgleichszahlungen aus dem Jahr 2017 weist einen Saldo zugunsten Wollerau von Fr. 0.98 Mio. aus. Dies ergibt für Wollerau eine Finanzausgleichszahlung von Fr. 13.17 Mio. In den Finanzplanjahren 2020 - 2022 wird mit erhöhten Finanzausgleichszahlungen von Fr. 14 Mio. pro Jahr zu rechnen sein.

2. Die ordentlichen Abschreibungen werden im nächsten Jahr auf Fr. 4.74 Mio. veranschlagt: Die grössten Positionen sind Abschreibungen für den Bächlipark mit den Alterswohnungen inkl. Kindergarten von Fr. 2.36 Mio., sowie Abschreibungen auf Gemeindestrassen von Fr. 0.71 Mio.

Dem Gemeinderat ist es ein wichtiges Anliegen, den Sach- und Personalaufwand zu steuern,beziehungsweise nicht zu erhöhen. Im Voranschlag 2019 beträgt der Sach- und Personalaufwand total Fr. 16.62 Mio. und konnte um 1.7 Prozent tiefer gehalten werden als im Voranschlag 2018 (Fr. 16.91 Mio.). Der Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit wird nächstes Jahr weiterhin mit Fr. 0.46 Mio. positiv ausfallen, die operative Tätigkeit kann somit aus den betrieblichen Erträgen finanziert werden.

Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf Fr. 8.43 Mio. (Fr.9.15 Mio. im 2018). Für das Dorf- und Bildungs-Zentrum Wollerau (DBZW) sind Investitionen von Fr. 1.57 Mio. für die Baubewilligungs- und Ausschreibungsphase des Bauprojekts eingestellt. Bis zum nächsten Sommer sollte auch die Minigolfanlage für Fr. 0.73 Mio. realisiert werden. Für die Sanierung diverser Gemeindestrassen (südlicher Teil Roosstrasse, Erneuerung Bahnhof- und Felsenstrasse) sowie für den Neubau der Verbindung Felsenstrasse–Hauptstrasse und dem Neubau des Winzerweges sind gesamthaft Fr. 3.0 Mio. eingestellt. Für die diversen Kanalisationsprojekte, Meteorwasserleitungen, Verbands-GEP und Investitionen in den Ausbau der ARA Höfe werden weitere Fr. 4.25 Mio. eingesetzt. Für die geplante Hochwasserschutzmassnahme mit der Brücke über den Krebsbach sind 0.33 Mio. eingestellt. Schliesslich wird die Erdverlegung der AXPO Freileitung mit Fr. 0.60 Mio. die Investitionsrechnung belasten.

Steuerfusserhöhung um 5 Prozent

Bereits vor einem Jahr hat der Gemeinderat eine Steuerfusserhöhung für die Finanzplanjahre 2019 und folgende angekündigt. In den letzten Jahren wurden in unserer Gemeinde Investitionen im Umfang von Fr. 64 Mio. getätigt. Für die kommenden Finanzplanjahre sind nochmals Investitionen in der Höhe von Fr. 52.7 Mio. geplant. All diese Projekte werden die Lebensqualität und die Standort-Attraktivität von Wollerau massiv verbessern.

Hingegen werden die Flüssigen Mittel bis Ende 2019 um voraussichtlich Fr. 8.83 Mio. abnehmen. Der Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit würde ohne Steuererhöhung mit Fr. 2.2 Mio. deutlich ins Minus fallen und die Erfolgsrechnung würde einen Aufwandüberschuss von Fr. 6.2 Mio. ausweisen. Diese Tatsachen haben den Gemeinderat bewogen, den Steuerfuss von 60 auf 65 Prozent einer Steuereinheit zu erhöhen. Mit diesem Steuerfuss werden alle drei Höfner Gemeinden den gleichen Steuerfuss aufweisen und nach wie vor die günstigsten Steuergemeinden im Kanton Schwyz und teilweise sogar schweizweit bleiben.

Der Voranschlag 2019 der Gemeinde Wollerau schliesst bei einem Aufwand von Fr. 46‘251‘500.00 und einem Ertrag von Fr. 42‘543‘000.00 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 3‘708‘500.00 ab. Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf Fr. 8‘432‘200.00. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2018 den Voranschlag 2019 mit der Erhöhung des Steuerfusses von 60 % auf 65 % einer Steuereinheit zu genehmigen.

Die im Finanzplan 2020–2022 eingestellten Investitionen betreffen hauptsächlich den Bau des „Dorf-und BildungsZentrumsWollerau (DBZW)" (Fr.26.0 Mio.), Sanierung und Ausbau des Gemeindestrassen-Netzes Fr. 12.1 Mio. den Neubau Alterszentrum Turm-Matt, Ausbau und Sanierung diverser Leitungen, Kanalisationen, Investitionen in die ARA Höfe, Verbands-GEP, AXPO Freileitung etc.. Noch nicht eingerechnet ist aufgrund der noch laufenden Projektphase der Neubau MGH Riedmatt.

Der Finanzplan zeigt, dass die Gemeinde Wollerau erstmals seit Langem im Jahr 2020 Kredite von Dritten in der Höhe von Fr. 6.0 Mio. aufnehmen muss. Bis im Jahr 2022 werden voraussichtlich Kredite in der Höhe von total Fr. 30.0 Mio. zur Liquiditätssicherung und Finanzierung der geplanten Investitionen nötig sein.

Der Gemeinderat hat sich ebenfalls mit dem Finanzplan 2020 -2022 auseinander gesetzt. Damit die gemeinderätlichen Zielsetzungen (Eigenkapital, Fremdkapital, positiver betrieblicher Geldfluss) eingehalten werden können, hat der Gemeinderat den Finanzplan 2020-2022 mit einem Steuerfuss von 70 % einer Steuereinheit erstellt. Ob diese weitere Erhöhung des Steuerfusses tatsächlich notwendig sein wird, zeigt sich mit der Erstellung des Voranschlages 2020.