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Mitteilung aus dem Gemeinderat

8. Juni 2018
Der Gemeinderat Wollerau hat anlässlich seiner letzten Sitzung die Dienstbarkeitsverträge zur Regelung des Durchleitungsrechts mit der AXPO Power AG genehmigt.
Genehmigung Durchleitungsrecht für die Erdverlegung der AXPO Frei- und Kabelleitung
Die bestehende Freileitung Freienbach-Wädenswil verläuft von Osten her auf der nördlichen Seite entlang der Autobahn A3. Im Bereich der Autobahnausfahrt Wollerau überquert die Freileitung die Autobahn. Ab da verläuft die Leitungsachse relativ geradlinig über die Gebiete Stegacker und Felsen bis in die Fürti. Im Erlenmoos teilt sich die Freileitung über den Fussballplätzen und zweigt einerseits nach Süden in Richtung Einsiedeln und andererseits nach Westen in Richtung Samstagern ab.

Das erforderliche Sachgeschäft wurde dem Souverän am 28. Februar 2016 zur Abstimmung vorgelegt und deutlich angenommen. Dieses sieht vor, die bestehende Freileitung auf dem genannten Leitungsab-schnitt in den Boden zu verlegen. Dabei werden auch gemeindeeigene Grundstücke tangiert. Für diese sind die erforderlichen Durchleitungsrechte im Grundbuch einzutragen.

Der Gemeinderat hat die Dienstbarkeitsverträge zur Regelung des Durchleitungsrechts auf den gemeindeeigenen Grundstücken Felsenstrasse (KTN 20), Roosstrasse (KTN 965), Samstagerstrasse (KTN 368), Sihleggstrasse (KTN 2052), Verenastrasse (KTN 1399) sowie Wytiweg (KTN 972) Wollerau, mit der AXPO Power AG genehmigt.