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Mitteilung aus dem Gemeinderat

2. Mai 2018
Der Gemeinderat Wollerau hat anlässlich seiner letzten Sitzung die Verlegung der Höchstgeschwindigkeit 50 km/h auf der Allenwindenstrasse, die Arbeitsvergabe der Baumeisterarbeiten für die Erneuerung Roosstrasse Zubringer A3 sowie eine Online-Bevölkerungsumfrage im Zusammenhang mit dem kommunalen Richtplan genehmigt. Im Weiteren unterstützt der Gemeinderat die Teilrevision des Wasserrechtsgesetzes und erlässt ein generelles Verbot für den Einsatz von Himmelslaternen.
Allenwindenstrasse - Verlegung Höchstgeschwindigkeit 50 km/h generell
Mit Schreiben vom April 2018 lädt das kantonale Tiefbauamt den Gemeinderat zur Stellungnahme über die Verlegung der Höchstgeschwindigkeit 50 km/h um rund 100 m in Richtung Richterswil ein. Heute stehen die Ortsbeginn- und 50 km/h-Signale ziemlich genau an der Gemeindegrenze Wollerau/Feusisberg. Da die Signalisation „Höchstgeschwindigkeit 50 km/h generell“ frühestens gleichzeitig mit dem Ortsbeginn aufgestellt werden darf, müsste auch die Signalisation „Ortsbeginn auf Hauptstrassen“ mit der Aufschrift Schindellegi bereits auf Wollerauer Gemeindegebiet zu liegen kommen. Gemäss kantonalem Tiefbauamt und Kantonspolizei kann bei der Geschwindigkeitssignalisation und Definition von Inner- und Ausserortsbereich nicht in jedem Fall auf die politische Grenze Rücksicht genommen werden, sondern muss diese in erster Linie auf das Strassenbild und den Überbauungscharakter abgestimmt werden.

Der Gemeinderat begrüsst die Ausdehnung der Höchstgeschwindigkeit 50 km/h auf der Allenwindenstrasse zu Gunsten der Verkehrssicherheit und nimmt die aus rechtlichen Gründen notwendige Verschiebung der Ortsbeginnsignalisation zur Kenntnis.

Erneuerung Roosstrasse Zubringer A3 bis Fritschweg - Baumeisterarbeiten
Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Roosstrasse, Teilstrecke Zubringer A3 bis Fritschweg ist auch der Ersatzneubau der Krebsbachbrücke und des ARA-Kanals vorgesehen. Die Projektkoordination mit den Werken (Swisscom, AXPO, EW Höfe und Korporation Wollerau) hat stattgefunden. Die Abteilung Tiefbau hat für die Baumeisterarbeiten eine Submission im offenen Verfahren durchgeführt. Die Bauarbeiten wurden vom Gemeinderat an die ARGE Roos, c/o Reichmuth Bauunternehmung AG in Freienbach zum Betrag von Fr. 3‘446‘176.65 netto inkl. MwSt. und Nebenkosten vergeben. Gegen diese Arbeitsvergabe kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz noch Beschwerde erhoben werden. Die Vergabe wird erst nach unbenutztem Ablauf der Beschwerdefrist wirksam.

Bevölkerungsumfrage Kommunaler Richtplan Wollerau - Verabschiedung
Die Gemeinde Wollerau ist verpflichtet, gestützt auf den rechtskräftigen kantonalen Richtplan und der darin enthaltenen Zuteilung der Gemeinde zum urbanen Raum, einen kommunalen Richtplan als Basis für künftige Ortsplanungsrevisionen zu erstellen.

Um die Bedürfnisse der Bevölkerung zu einem frühen Zeitpunkt und möglichst vertieft erfassen zu können, wird eine Bevölkerungsbefragung zum kommunalen Richtplan durchgeführt. Mithilfe dieser Bevölkerungsumfrage können die Bedürfnisse der Einwohner/innen eruiert werden, um diese danach in den kommunalen Richtplan einfliessen zu lassen. Die Arbeitsgruppe hat nun die ausgearbeitete Online-Bevölkerungsbefragung dem Gemeinderat zur Annahme und Verabschiedung unterbreitet.

Eine öffentliche Orientierungsveranstaltung ist für den 29. Mai 2018 im Erlenmoos geplant. Es ist vorgesehen, die Online-Umfrage ab diesem Datum für einen Monat für die Öffentlichkeit freizuschalten. Die erhaltenen Erkenntnisse werden anschliessend ausgewertet und fliessen in den Entwurf des kommunalen Richtplanes ein. Erfahrungsgemäss ist die Rückmeldequote mittels einer Online-Befragung wesentlich höher als durch herkömmliche Orientierungsinstrumente. Der Gemeinderat erachtet die Durchführung mittels Online-Umfrage als zielführend für die Ermittlung der Bedürfnisse der Bevölkerung.

Erwerb Bächlipark "Alterswohnen mit Dienstleistungen" - Abrechnung Verpflichtungskredit
Der Gemeinderat hat die Abrechnung des Verpflichtungskredites Erwerb der Liegenschaft KTN 2399 und dem schlüsselfertigen Gebäude Bächlipark für „Alterswohnen mit Dienstleistungen“ genehmigt. Die Abrechnung wird dem Souverän anlässlich der Gemeindeversammlung vom 05. Dezember 2018 zur Abnahme vorgelegt. Der Verpflichtungskredit Sachgeschäft/Finanzbedarf beläuft sich auf netto Fr. 15‘900‘000.00, abzüglich Finanzbedarf per 15. März 2018 von netto Fr. 15‘406‘455.50 ergibt Minderkosten von total Fr. 493‘544.50.

Kantonales Wasserrechtsgesetz - Vernehmlassung
Im Jahr 2016 fand das Vernehmlassungsverfahren für die Totalrevision des aus dem Jahre 1973 stammenden Wasserrechtsgesetzes statt. Wichtiger Bestandteil der Totalrevision war, die Übertragung der Arbeiten an die Kantone (Projektierung und Realisierung von Hochwasserschutzprojekten und Revita¬lisierungen) und die Bezirke (Gewässerunterhalt). Aufgrund der sehr kontrovers ausgefallenen Vernehmlassung und weil einige, sehr grundsätzliche Änderungen zum heutigen Zeitpunkt politisch nicht mehrheitsfähig sind, nahm der Regierungsrat von der Totalrevision des kantonalen Wasserrechtsgesetzes Abstand und beauftragte das Umweltdepartement mit einer Teilrevision desselben, die sich auf zwingend erforderliche Regelungen aufgrund geänderter übergeordneter Gesetzgebung beschränkt.

In der Teilrevision werden die Zuständigkeiten neu auf zwei Ebenen, Bezirk und Kanton beschränkt. Die Bezirke übernehmen in der neuen Vorlage weitreichende Aufgaben im Bereich der Revitalisierung. Die Aufgaben und die Zuständigkeiten der Wuhrkorporationen werden unverändert weitergeführt. Den Gemeinden bleibt die Möglichkeit erhalten, im Bedarfsfall die Aufgaben einer Wuhrkorporation zu über-nehmen und dafür Mittel bei den Perimeterpflichtigen einziehen zu können.

Die Gemeinde Wollerau unterstützt die Teilrevision des Wasserrechtsgesetzes und schliesst sich der Vernehmlassung des Bezirks Höfe an. Die finanziellen und personellen Mehraufwände aufgrund der Teilrevision des Wasserschutzgesetzes für die Bezirke sind zum heutigen Zeitpunkt schwierig abzuschätzen.

Die Gefahr, dass Himmelslaternen einen Brand verursachen können, wird oft unterschätzt
Auf der Verwaltung Wollerau gehen vereinzelt Anfragen über den Einsatz von Himmelslaternen (Skylaternen, Japanlaternen oder Flammeas) ein. Aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage kann die Gemeinde Wollerau das Steigenlassen der Himmelslaternen nicht verbieten. Bis anhin hat die Gemeinde Wollerau darauf hingewiesen, dass die Anzahl der Himmelslaternen auf ein Minimum zu reduzieren ist und der Grundeigentümer die Starts genehmigen muss. Im Weiteren ist die Brandgefahr je nach Witterungsverhältnissen (Trockenheit, Wind etc.) sowie die Hinweise des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) zu berücksichtigen.

Der Kanton Schwyz kennt kein generelles Verbot, weshalb bereits verschiedene Gemeinden (auch im Bezirk Höfe) ein Verbot für den Einsatz von Himmelslaternen erlassen haben. Unter Berücksichtigung aller Aspekte und zum Schutz der Umwelt sowie der Natur erlässt nun auch die Gemeinde Wollerau ein generelles Verbot für den Einsatz von Himmelslaternen. Dieses tritt per 01. Mai 2018 in Kraft.